Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Zu Beginn der Beratung erläutert BM Peter Amadeus Schneider die Gründe, warum die Gemeindeverwaltung in dem Bereich einen Bebauungsplan aufstellen will.

 

Während der Diskussion sprechen sich die Fraktionen für die Aufstellung des B-Planes aus, geben aber zu bedenken, dass mit dem Bodendenkmal vorsichtig umzugehen ist. Notfalls solle kein B-Plan aufgestellt werden, wenn das Bodendenkmal unter der Bautätigkeit Schaden nehmen könnte.

Der Bebauungsplan soll in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern / Grundstückseigentümern aufgestellt werden.

 

Im Anschluss an die Diskussion stimmt der Ausschuss wie folgt ab:


Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.04.2011:

1.       Für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ unter Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Zielsetzung eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

2.       Die in Anlage 2 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.


Zu Beschlussvorschlag 1

 

10 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen

 

Zu Beschlussvorschlag 2

 

10 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen