Sitzung: 16.03.2011 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 002/2011
Zu Beginn
der Beratung erläutert BM Peter Amadeus Schneider die Gründe, warum die
Gemeindeverwaltung in dem Bereich einen Bebauungsplan aufstellen will.
Während
der Diskussion sprechen sich die Fraktionen für die Aufstellung des B-Planes
aus, geben aber zu bedenken, dass mit dem Bodendenkmal vorsichtig umzugehen
ist. Notfalls solle kein B-Plan aufgestellt werden, wenn das Bodendenkmal unter
der Bautätigkeit Schaden nehmen könnte.
Der
Bebauungsplan soll in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern /
Grundstückseigentümern aufgestellt werden.
Im
Anschluss an die Diskussion stimmt der Ausschuss wie folgt ab:
Beschlussvorschlag für die Sitzung des
Rates am 05.04.2011:
1.
Für den in
Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ unter Berücksichtigung der im
Sachverhalt genannten Zielsetzung eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).
2. Die in Anlage 2 abgedruckte Satzung der
Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ wird auf der Grundlage der §§ 14
Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
NRW beschlossen.
Zu
Beschlussvorschlag 1
10 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Zu
Beschlussvorschlag 2
10 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen