Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die unterbrochene Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 19.08.2009 wurde am 26.08.2009 um 19 Uhr mit der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes fortgeführt.

 

Die Vorlage (147/2009) ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Herr Fuchte erläutert zunächst die Hintergründe und Festsetzungen des Entwurfes der Werbesatzung.

 

Grundsätzlich befürworten alle Fraktionen den Entwurf der Werbesatzung. Es wird jedoch von mehreren Seiten angeregt, den Geltungsbereich der Satzung auch auf die gegenüberliegende Seite der Bundesstraße auszudehnen, da hier eine ähnliche Situation vorherrscht, die ebenfalls geregelt werden soll. Frau Schauer weist auf mögliche rechtliche Hindernisse hin und verweist auf eine hier tlw. bereits bestehende Werbesatzung. Dennoch besteht seitens des Ausschusses der Wille, diesen Bereich mit zu regeln. Von der Verwaltung soll hierzu ein geeigneter Entwurf erstellt werden.

 

Außerdem verweist die CDU-Fraktion auf bestehende Werbeanlagen, die störend über Vordächer hinaus ragen.

 

Die FDP-Fraktion bittet bei möglichen Erweiterungen der Satzungen zu beachten, dass es nicht zu einer juristisch angreifbaren Überregulierung kommt.

 

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass das Aufstellen einer Werbesatzung auch für den Bereich an der Appelhülsener Straße verfahrensmäßig sinnvoller sei als die Integration in den Bebauungsplan. Frau Schauer erläutert hierzu Vor- und Nachteile.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird entschieden, den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe zu vertagen, auch für den Bereich südlich der Bundesstraße eine geeignete Werbesatzung aufzustellen oder diesen Bereich in die Werbesatzung für den Ortskern zu integrieren.