5.1

 

Antrag der Bürgerinitiative Bodelschwinghstraße auf Verkehrsberuhigung sowie diesbezüglicher Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2002, hier eingegangen am 24.08.2002 und der UBG-Fraktion vom 2

Vorlage 301/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 12 beigefügt.

 

Innerhalb der intensiven Beratung zu diesem Punkt werden folgende Punkte angesprochen, die ausführlich von BM Fliß, GOAR Volkmer und Herrn Maßhöfer erläutert werden.

1. Tempo 30 Regelung

2. Fußgängerüberweg

3. Querungshilfen

4. Alternierendes Parken

5. Verlängerung des Eckelskamp als Spielstraße um ca. 60 Meter

 

BM Fliß teilt dem Ausschuss mit, dass bereits ein Gespräch mit der Bürgerinitiative, der „Lokalen Agenda und der Verwaltung stattgefunden hat und dabei festgelegt wurde, dass in ca. einem halben Jahr ein weiteres Gespräch stattfinden soll, um dann festzulegen, welche Maßnahmen am zweckmäßigsten sind, um den Verkehr sicherer zu machen.

 

Im Anschluss an die Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Bürgerinitiative, der Agenda 21 und des Bau- und Planungsausschusses die Anliegen der Bürgerinitiative zu besprechen.

2.   Der Ausbau der Straßen im Baugebiet „Hangenfeld“ muss auf der Grundlage und nach den Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplanes erfolgen.

3.   Das Baugebiet Hangenfeld ist als Tempo 30-Zone geplant und wird mit den bestehenden Tempo 30-Zonen in Nottuln-Süd verbunden.

4.   Die Straßen im Baugebiet Hangenfeld werden mit den entsprechenden großflächigen Piktogrammen einer Tempo 30-Zone versehen.

5.   Die Markierungen für alternierendes Parken mit Querungshilfen werden soweit notwendig auf der Fahrbahn der Bodelschwinghstraße im Einvernehmen mit den Polizeibehörden angebracht.

6.   Um noch genauere Daten über die Fahrzeugbelastung der Bodelschwinghstraße zu erhalten, wird noch im September 2002 eine weitere mehrtägige Messung durchgeführt.

7.   Über die von der Bürgerinitiative zusätzlich gewünschten „baulichen Verengungen“ der Bodelschwinghstraße wird erst nach Vorlage der zusätzlichen Mengedaten entschieden.

 

Als Hinweis zu den Finanziellen Auswirkungen:

 

Zusätzliche Ausgaben, die nicht durch die Erschließungskosten gedeckt sind, dürfen der Gemeinde wegen der Haushaltslage nicht entstehen.