Sitzung: 04.09.2002 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
5.1 |
Antrag
der Bürgerinitiative Bodelschwinghstraße auf Verkehrsberuhigung sowie
diesbezüglicher Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2002, hier eingegangen am
24.08.2002 und der UBG-Fraktion vom 2 Vorlage 301/2002 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 12 beigefügt.
Innerhalb
der intensiven Beratung zu diesem Punkt werden folgende Punkte angesprochen,
die ausführlich von BM Fliß, GOAR Volkmer und Herrn Maßhöfer erläutert werden.
1. Tempo 30 Regelung
2. Fußgängerüberweg
3. Querungshilfen
4. Alternierendes Parken
5. Verlängerung des Eckelskamp als Spielstraße um ca. 60
Meter
BM Fliß
teilt dem Ausschuss mit, dass bereits ein Gespräch mit der Bürgerinitiative,
der „Lokalen Agenda und der Verwaltung stattgefunden hat und dabei festgelegt
wurde, dass in ca. einem halben Jahr ein weiteres Gespräch stattfinden soll, um
dann festzulegen, welche Maßnahmen am zweckmäßigsten sind, um den Verkehr
sicherer zu machen.
Im
Anschluss an die Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Bürgerinitiative, der Agenda 21
und des Bau- und Planungsausschusses die Anliegen der Bürgerinitiative zu
besprechen.
2.
Der
Ausbau der Straßen im Baugebiet „Hangenfeld“ muss auf der Grundlage und nach
den Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplanes erfolgen.
3.
Das
Baugebiet Hangenfeld ist als Tempo 30-Zone geplant und wird mit den bestehenden
Tempo 30-Zonen in Nottuln-Süd verbunden.
4.
Die
Straßen im Baugebiet Hangenfeld werden mit den entsprechenden großflächigen
Piktogrammen einer Tempo 30-Zone versehen.
5.
Die
Markierungen für alternierendes Parken mit Querungshilfen werden soweit
notwendig auf der Fahrbahn der Bodelschwinghstraße im Einvernehmen mit den
Polizeibehörden angebracht.
6.
Um
noch genauere Daten über die Fahrzeugbelastung der Bodelschwinghstraße zu
erhalten, wird noch im September 2002 eine weitere mehrtägige Messung
durchgeführt.
7.
Über
die von der Bürgerinitiative zusätzlich gewünschten „baulichen Verengungen“ der
Bodelschwinghstraße wird erst nach Vorlage der zusätzlichen Mengedaten
entschieden.
Als Hinweis zu den Finanziellen
Auswirkungen:
Zusätzliche Ausgaben, die nicht
durch die Erschließungskosten gedeckt sind, dürfen der Gemeinde wegen der
Haushaltslage nicht entstehen.