4.

 

Mitteilungen des Bürgermeisters

 

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass der TOP B.2.2 öffentlich zu verhandeln ist und versehentlich in den nichtöffentlichen Teil der Einladung aufgenommen wurde. Auf die vorangegangene Presseveröffentlichung nimmt er Bezug. Er schlägt vor, über den Punkt im öffentlichen Sitzungsteil unter TOP 5.6 zu beraten. Hiergegen erhebt sich aus dem Rat kein Widerspruch.