Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 07, Enthaltungen: 06

 

 

5.1

 

Gutachten zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Nottuln;

hier: Nochmalige Vorstellung durch die Verfasserin

 

 

Vorlage 118/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Auf die Vorstellung durch die Verfasserin wird verzichtet.

 

Nach kurzer Aussprache wird über die folgenden Anträge abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst:

 

1. Antrag der SPD-Fraktion

 

 

Beschluss:

 

a)     Die Windenergiebereiche Coesfeld 02 (Hastehausen) und Coesfeld 08 (Buxtrup) werden wie im Gutachten als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen.

 

Ergebnis: Mehrheitlich angenommen.

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimmen

 

07

Nein-Stimmen

 

06

Enthaltungen

 

Beschluss:

 

b)     Der Windenergiebereich Coesfeld 02 (Hastehausen) wird in der im Antrag genannten Ausdehnung um 50 Meter erweitert.

 

Ergebnis: Mehrheitlich angenommen.

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimmen

 

07

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Beschluss:

 

c)      Im Windenergiebereich Coesfeld 08 (Buxtrup) wird der Bereich zur A43 erweitert, mit der Maßgabe, dass eine Gefährdung durch Eisabwurf durch technische Maßnahmen verhindert wird.

 

Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

25

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Beschluss:

 

d)     Die Höhenbegrenzung in den Windenergiebereichen Coesfeld 02 (Hastehausen) und Coesfeld 08 (Buxtrup) wird auf 140 Meter festgesetzt.

 

Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

21

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

2. Antrag der UBG-Fraktion

 

Beschluss:

 

Der einzuhaltende Abstand zu Einzelgehöften wird auf 400 Meter festgesetzt.

 

Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

 

19

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

3. Antrag von Ratsherr Leufke

 

Beschluss:

 

Der einzuhaltende Abstand zu Einzelgehöften wird auf 350 Meter festgesetzt.

 

Ergebnis: Mehrheitlich angenommen.

Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

 

11

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

4. Höhenbegrenzung

 

Beschluss:

 

Die Höhenbegrenzung in den Windenergiebereichen wird auf 100 Meter festgesetzt.

 

Ergebnis: Mehrheitlich angenommen.

Abstimmungsergebnis:

19

Ja-Stimmen

 

15

Nein-Stimmen

 

2

Enthaltungen