Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0

Ratsherr Gausebeck stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Die Kosten und den Aufwand zur Aufstellung des Gesamtabschlusses solle man sich sparen.

Eine weiter Aussprache erfolgt nicht.


Beschluss:

Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2025 nach § 50 KomHVO NRW i. V. m. § 116 a (1) GO NRW vor. Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2025 Gebrauch zu machen.