Sitzung: 01.04.2025 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 21, Enthaltung: 1
Vorlage: 039/2025
Ratsherr Danziger wirbt für die Einführung einer Bürgerfragestunde. Er kritisiert, dass sich die Bürger aktuell nicht zeitnah an den politischen Prozessen mit Fragen an die Ratsmitglieder oder an die Verwaltung beteiligen könnten. Die Dauer der Fragestunde könne flexibel gehandhabt werden. Ratsherr Rutenbeck zeigt sich von diesem Antrag überrascht und bewertet diesen als sinnfrei. Über die rechtliche Definition „Bürger“ leitet er ab, dass damit Jugendliche und ausländische Bürger ausgeschlossen seien. Des Weiteren weist er darauf hin, dass durch die Geschäftsordnung des Rates ein intensiver Austausch während einer Sitzung nicht möglich sei. Ein echter Austausch könne vor den Ratssitzungen mit den bestehenden Formaten erfolgen. Die Frage- und Antwortrunde sei nicht der richtige Weg. Ratsherr Gausebeck schlägt das Testen einer ca. 30-minütigen Fragestunde zu Beginn einer Sitzung bis zu den Neuwahlen vor. Somit werden für die Bürger mehr Möglichkeiten einer Beteiligung geboten. Ratsherr Walter lehnt den Antrag ab, da frühere Erfahrungen mit einer Bürgerfragestunde für alle unbefriedigend waren und die regulären Sitzungen behinderten. Der Bürgermeister hebt die Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung hervor, die in diversen Formaten auch umgesetzt werde. Aufgrund der bereits bestehenden Formate und der Erfahrungen der Vergangenheit lehnt Ratsfrau Dr. Diekmann den Antrag ab. Zudem seien in einer Ratssitzung Fragen zu den Tagesordnungspunkten nicht zulässig, die mit Frusterlebnissen bei den Bürgern einhergehen könnten. Ratsherr Danziger schlägt die begriffliche Änderung des SPD-Antrags vor, indem der Begriff „Bürger“ durch das Wort „Einwohner“ ersetzt werde. Eine Ausschließung von Bürgern sei nicht beabsichtigt. Trotz der schlechten Erfahrung mit der Fragestunde in der Vergangenheit sollte sich die Verwaltung öffnen, um der Bürgerschaft in den Sitzungen die Möglichkeit von Fragestellungen zu den Tagesordnungspunkten zu geben. Ratsherr Rutenbeck bekräftigt, dass in der Geschäftsordnung für den Rat (§ 18) das Fragerecht für Einwohnerinnen und Einwohner geregelt sei. Demnach können nur Anfragen gestellt werden. Für einen intensiven Meinungsaustausch gebe es andere Formate, so Ratsherr Rutenbeck. Ratsherr Rulle weist auf die Veranstaltung „Politik vor Ort“ hin. Durch die Abwesenheit der SPD sei die Förderung der Bürgerbeteiligung nicht möglich. Ratsherr Gausebeck entgegnet, dass die SPD regelmäßig bei Veranstaltungen vertreten sei. Durch das Projekt „Jugend entscheidet“ werden die Jugendliche in politische Prozesse eingebunden. Dieses Recht müsse allen Einwohner: innen zugestanden werden. Es sei schließlich nicht verboten, ein Rederecht zu erteilen. Der Bürgermeister betont, dass dieser Sachverhalt zur Fragestunde nunmehr intensiv besprochen worden sei. Der Bürgermeister leitet die Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes ein.
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln beschließt die Einführung einer Bürgerfragestunde als
generellen Tagesordnungspunkt in den Ratssitzungen unserer Gemeinde
