Herr Gellenbeck erläutert im Einzelnen die in der Vorlage dargestellten Sozialdaten. Insbesondere geht er auf die steigende Entwicklung der Fallzahlen im SGB II wie auch im SGB XII ein, die Senkung der Bedeutung der Plus-Jobs mangels vorhandener Maßnahmeträger, den dramatischen Trend der Obdachlosenzahlen verbunden mit der Überlastung des Wohnungsmarktes, die Steigerung der Wohngeldanträge, u.a. ausgelöst durch die Entwicklung der Energiekosten und Anhebung der Wohngeldgrenzen, sowie die steigenden Betriebskostenzuschüsse und Elternbeiträge im Kindertagesstättenbereich resultierend aus der steigenden Platzzahl sowie Beitragstabelle ein.
Bei dem Punkt „Gemeindliche Unterbringung in Notunterkünften“ weist er darauf hin, dass es auf Seite 7 der Vorlage „Belegung Josefshaus, Seppenrade/Tennishalle“ hätte heißen müssen.
Unter Verweis auf die derzeit 128 in den Notunterkünften untergebrachten Personen informiert er, dass die Standorte der Longinushöfe das Mittel seien, diesem Umstand zu begegnen.
Mit Blick auf die derzeit 94 gemeindlichen Wohnungen ergänzt Herr Rutenbeck, dass dieser Sektor ebenfalls eine Steigerung erfahren habe und dieses gleichzeitig die Bemühungen der Gemeinde für anderweitigen Wohnraum belege.
Hinsichtlich der Zahl der Geflüchteten in Nottuln macht Herr Gellenbeck deutlich, wie schwierig es sei, anhand der unterschiedlichen Begriffsbestimmungen und aufgrund der stetigen Fluktuation und Dynamik eine über die Jahre vergleichbare Zahl zu ermitteln. Wenn Personen aus dem Leistungsbezug fallen, verliere sich in der Regel der Kontakt zum Sozialamt. Einwohnerrechtlich werde lediglich die Nationalität erfasst und nicht der Geflüchtetenstatus, sodass diesbezüglich keine Auswertung zu erhalten sei.
Das Land beispielsweise nenne aktuell die Zahl 530 für Nottuln, ohne hinterlegte Namen. Bei der Bezirksregierung Arnsberg seien die Aufnahmequoten hinterlegt.
Aus diesen Gründen könne die Zahl der tatsächlich in Nottuln wohnenden Geflüchteten nicht benannt werden.
Ohne Aussprache ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt Kenntnis.
