Herr Rutenbeck berichtet, dass sich der Kreis Coesfeld zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen mit dem Thema Neuorganisation der Jobcenter befasst und die Bürgermeisterkonferenz diesem zugestimmt habe.
Herr Kohaus erläutert, dass die Satzung über die Durchführung des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende angepasst werde. Er weist darauf hin, dass die unter 25-jährigen zukünftig zentral vom Kreis Coesfeld betreut werden, wobei die Beratungssprechstunden weitestgehend vor Ort in Nottuln abgehalten würden. Bezüglich der Abrechnung von Personal- und Sachkosten seien darüber hinaus redaktionelle Feinheiten vorgenommen worden. Unter anderem sei der Fallzahlenschlüssel geschärft worden. Die notwendige Stellenausweitung und Besetzung werde in der nächsten Woche im Haupt- und Finanzausschuss und später im Rat beraten.
Beschluss:
Die der Vorlage beigefügte Satzung nebst Eckpunktepapier werden zur Kenntnis genommen.
