Ratsfrau Kleinschmidt hebt hervor, dass die Realisierung hinsichtlich der Änderung von überbaubaren Grundstücksflächen auch für andere Bürger:innen möglich sein müsse. Der Bürgermeister verweist auf die Anregung gem. § 24 GO, die für alle gelte.


Beschluss:

1.    Der Abwägung der zur 24. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

2.    Die vorliegende Aufstellung der 24. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.