Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 00, Enthaltungen: 01

 

 

9.1

 

Erhebung von Vergnügungssteuer

Vorlage 177/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

GOAR Block erläutert dem Rat den Sachverhalt. In der Gemeinde Havixbeck ist die Steuer doppelt so hoch wie in Nottuln. Sie teilt u.a. mit, dass in der Havixbeck alle Anbieter von Spielgeräten gegen die Steuerbescheide Widerspruch eingelegt bzw. geklagt haben.

 

In der folgenden Aussprache wird angeregt, dass nach Abschluss der Klageverfahren in Havixbeck der Rat unterrichtet werden soll, um über die Vergnügungssteuersatzung neu zu beraten.

 

Danach fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

 

Beschluss:

Die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird weiterhin nach dem Stückzahlmaßstab veranlagt.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

01

Enthaltungen