Ratsherr Danziger verweist auf den nicht ausgeführten Ratsbeschluss vom 13.12.2022, in dem zur Sicherung des historischen Ortskerns die Prüfung und die Vorstellung eines Umsetzungskonzeptes im Rat beschlossen wurde. Die Beratungsfolge sei hier nicht eingehalten worden. Zudem sei das Bauvorhaben „Stiftsstraße 5“ vor der Aufstellung der Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung beschlossen worden. Er bemängelt, dass ein Auftrag ohne Ratsbeschluss erteilt worden sei. Ratsherr Dr. Geuking macht deutlich, dass er keinen Widerspruch in der Beratungsfolge sehe. Ratsfrau Kleinschmidt kann der Argumentation der SPD folgen. Herr Kohaus sieht für den heutigen Beschluss keinen Hinderungsgrund. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Bürgermeister, dass Formfehler nicht nachvollziehbar seien. Des Weiteren hebt er hervor, dass schon durch den beschlossenen Haushaltsansatz ein Auftrag an die Verwaltung erteilt worden sei. Ratsherr Dirk Mannwald hebt hervor, dass es nicht sinnvoll sei, Nadeln im Heuhaufen zu suchen. Ratsherr Danziger stellt klar, dass er das Projekt nicht verhindern möchte, allerdings sei der richtige Weg einzuhalten. Der Haushaltsansatz für die Beauftragung der Satzung sei kein Beschluss. Ratsherr Rulle unterstreicht die Bedeutung der Satzung, da diese durchaus auch in die Rechte der privaten Eigentümer eingreife. Zudem beantragt er das Ende der Rednerliste.
Beschluss:
Die
vorgestellte Stadtbildanalyse zur Erstellung einer Denkmalbereichs- und
Gestaltungs- sowie Werbesatzung wird zur Kenntnis genommen.
