Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 0

Herr Rulle leitet in den Tagesordnungspunkt ein und weist noch einmal auf die aktualisierte Vorlage 021/2023/2 hin. Herr Dammann verlässt aufgrund von Befangenheit das Gremium.

Frau Mütherig entschuldigt sich für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand. In der Abwägungstabelle der Vorlage 021/2023/1 haben Anhänge gefehlt, sodass die Verwaltung heute gerne die Referenzvorlage beraten würde. Die betreffenden Höhenangaben, die in den Anhängen fehlten, sind bereits auf Seite 1 der Abwägungstabelle zur ursprünglichen Vorlage 021/2023/1 abgewogen worden. Demnach sollte es möglich gewesen sein, sich im Vorfeld ein Meinungsbild verschaffen zu können.

Herr van Stein erkundigt sich nach der Entwicklung der zulässigen Höhen im Laufe des Bauleitplanverfahrens in den Jahren von 2020 bis 2024. Zudem fragt er, ob es möglich sei, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl zulässiger Vollgeschosse von 2 auf 1,5 zu reduzieren.

Frau Mütherig führt aus, dass im alten Bebauungsplan keine maximale Bauhöhe festgesetzt war. Es sind 3 Vollgeschosse plus Dach möglich gewesen. Nun wird eine maximale Höhenangabe sowie die Festlegung von maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt, wodurch die maximal mögliche Höhe reduziert wird. Die Veränderung der GRZ ist möglich. Aufgrund der angestrebten Klimaanpassung verfolgt die Verwaltung jedoch den Ansatz, weniger Fläche zu versiegeln und stattdessen eher in die Höhe zu bauen. Bei einer Änderung der GRZ müsste eine neue Offenlage erfolgen. Frau Mütherig weist darauf hin, dass solche Fragen zukünftig gerne im Rahmen der Offenlage besprochen werden können.

Herr van Stein betont, dass er das Planverfahren nicht aufhalten wolle. Aus seiner Sicht wäre es jedoch schön gewesen, einen Kompromiss für beide Seiten zu finden

Frau Breuksch erläutert, dass dazu die politische Abwägung dient. Frau Mütherig ergänzt, dass inhaltliche Diskussionen und damit eine frühzeitige Abstimmung auch gerne im Rahmen der Offenlage erfolgen kann. Es war wichtig, den Bestand nicht in seinen Möglichkeiten zu beschneiden und gleichzeitig den Bauwilligen eine der heutigen Zeit angepasste Bebauung zu ermöglichen. Das Gebiet kann die betreffenden Höhenunterschiede vertragen und die beabsichtigte Entwicklung ist mit dem Bestand kompatibel, insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaanpassung. Dies ist die fachliche Meinung der Verwaltung, politisch kann der Sachverhalt natürlich anders bewertet werden.

Auf erneute Rückfrage durch Herrn van Stein zu der Höhenentwicklung im Quartier erläutert Frau Mütherig, dass im straßenseitigen Bereich an der Daruper Straße höhere Höhen zulässig sind, diese zum rückwärtigen Bereich WA1* reduziert werden. Die Höhenunterschiede sind zudem eher geringfügig. Damit geht die Verwaltung den gleichen Weg wie bei anderen Nachverdichtungsbebauungsplänen.

Herr Bergmann betont, in dem Plan einen guten Kompromiss zwischen Bestehendem und Neuem zu sehen. Vor dem Hintergrund der Klimakrise wolle er darum bitten, die Grundstücke nicht zu stark zu versiegeln. Leider könne man in Nottuln an vielen Stellen die Skepsis von Anwohnenden gegenüber Veränderungen beobachten. Aus seiner Sicht gehe die Verwaltung einen guten Weg.

Frau Quadt-Hallmann sieht in der Planung einen guten Kompromiss, die CDU könne sich dem Vorschlag der Verwaltung anschließen.

Herr Zbick erläutert, dass man nicht allen Sichtweisen gerecht werden könne, er wünsche jedoch Verständnis für die Anwohnenden. Ob die Höhenunterschiede zwischen Bestand und Neuem als geringfügig einzustufen seien, sei subjektiv, auch wenn es aus fachlicher Sicht richtig sein möge. Bei gleichzeitigem Streben nach Nachverdichtung und Klimaschutz seien das die hinzunehmenden Folgen. Wohl sei der SPD bei dem Ganzen nicht, da die Anwohnenden schon lange Zeit dort leben. Da die Festsetzungen jedoch aus städtebaulicher Sicht richtig seien, wolle sich die SPD nicht sperren.

Herr Walter zeigt sich dankbar, dass die Verwaltung Klarheit geschaffen habe. Unterschiedliche Auffassungen werde es immer geben. Der Plan sei jedoch ausgewogen und umsetzbar.

Herr Rulle lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Abwägung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

2.    Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper Straße““ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: