Ratsherr Höcker weist auf ein Gebäude an der Bahnhofsstraße in Appelhülsen hin, das mit einem Werbebanner versehen sei. Er stellt die Frage, inwieweit die Gemeinde darauf Einfluss nehmen könne. Herr Kohaus informiert, dass für Appelhülsen keine Werbesatzung existiert. Da es sich um ein privates Gebäude handelt, empfiehlt der Bürgermeister, ein Gespräch zu suchen.