Sitzung: 14.05.2024 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 048/2024
Ratsherr Danziger befürwortet grundsätzlich die Unterstützung von Unternehmen, die sich auf dem Gemeindegebiet ansiedeln oder erweitern wollen. Er merkt jedoch kritisch an, dass Firmen, wie die AGRAVIS, Flächen kaufen und dann über die Verwaltung Bauleitplanverfahren einfordern. Der Bürgermeister hebt hervor, dass es wünschenswert sei, wenn die Gemeinde eigene Flächen entwickeln könne. Aufgrund der finanziellen Lage sei dies jedoch nicht möglich. Ratsfrau Quadt-Hallmann begrüßt den Zuschlag von Flächen an Nottulner Unternehmen.
Beschluss:
Ein Verfahren zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Industriepark III“ im
Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird
eingeleitet.
(Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen
Gewerbegebietes.
