Beschluss: einstimmig angenommen

Eine Aussprache erfolgt nicht.


Beschluss:

Die Gemeinde Nottuln verzichtet auf die Möglichkeit, eine kommunale Stellplatzsatzung zu erstellen. Es gilt damit weiterhin die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW).