Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 7, Enthaltungen: 6

Nach einer kurzen Aussprache stellt Ratsherr Gausebeck den Antrag, die Steuerbefreiung für 24 Monate beschließen zu lassen. Dieser Antrag wird mehrheitlich angenommen.


Beschluss:

Die Hundesteuersatzung (§ 3) der Gemeinde Nottuln wird wie folgt geändert:

Steuerbefreiung für 24 Monate ab Übernahme des Hundes wird auf Antrag für das Halten von

Hunden gewährt, die aus einem Tierheim übernommen werden, das von der Gemeinde Nottuln

mit der Betreuung und Versorgung von Fundtieren beauftragt ist.