Sitzung: 23.04.2024 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 053/2024
Frau Breuksch stellt Herrn Vollmer von der Sparkasse Westmünsterland vor, der gemeinsam mit ihr Geschäftsführer der Projektentwicklungsgesellschaft ist. Die Verwaltung habe in dieser Sitzung unabhängig vom Antrag der CDU einen Vorschlag zu den Vergabekriterien vorstellen wollen und ist daher dankbar für den Antrag. Zudem weist Frau Breuksch darauf hin, dass die Vorlage auf Seite 4 einen kleinen Fehler zum angegebenen Basispreis beinhaltet. Durch den Gutachterausschuss ist bereits ein Bodenrichtwert für das Wohngebiet südlich Lerchenhain eingetragen worden, dieser beträgt 320 € pro Quadratmeter und nicht wie in der Vorlage angegeben 340 €.
Frau Quadt-Hallmann bedankt sich für die intensive Auseinandersetzung mit dem Antrag, die CDU könne die Abweichungen vollkommen nachvollziehen. Lediglich beim Kriterium Ehrenamt wolle die Fraktion die zu berücksichtigenden Ehrenämter auf die Bereiche Kultur, Sport etc. ausdehnen – der politische Bereich könne hingegen unberücksichtigt bleiben. Wünschenswert sei es, die Vergabekriterien nicht nur für das Baugebiet Südlich Lerchenhain, sondern auch für weitere zukünftige Baugebiet anzuwenden.
Herr van Stein merkt an, dass eine hauptberufliche Tätigkeit in Nottuln nicht immer möglich sei, auf das Kriterium solle verzichtet werden. Zudem gebe es neben Singles und Eheleuten auch Alleinstehende mit Kindern, die es besonders schwer haben. Diese Personengruppe sollte wie die Gruppe Eheleute bepunktet werden. Auch die Ausübung eines Ehrenamtes sei nicht Jedem möglich, da zum Teil bereits hohe Arbeitsbelastungen in den regulären Jobs bestünden.
Frau Breuksch erläutert, dass die Verwaltung bei der Argumentation zu den Alleinstehenden mitgehen kann, bei den Kriterien hauptberufliche Arbeitsstätte und Ehrenamt eher nicht. Herr Rulle könne die Haltung der Verwaltung zum Ehrenamt nahvollziehen. Es müsse nicht immer jeder alles leisten, die Ausübung eines Ehrenamtes solle dennoch honoriert werden. Er bittet um Stellungnahmen der übrigen Fraktionen.
Herr Zbick bemängelt, dass die Vorlage Ansichten der Projektentwicklungsgesellschaft wiederspiegele, er jedoch die neutrale Bewertung aus Sicht der Verwaltung vermisse. Zudem sei er ein wenig irritiert über den Vorschlag der CDU, den Kriterienkatalog allgemeingültig auf weitere Wohngebiete zu übertragen, da die Vorlage explizit für das Wohngebiet Südlich Lerchenhain erarbeitet wurde. Es sei toll, wie viel Arbeit die CDU in die Ausarbeitung des Antrages gesteckt habe, Details seien jedoch noch diskussionswürdig und daher nicht zu verallgemeinern. Die SPD wünsche hier eine klare Trennung. Die Einkommensvorschläge gingen aus der aktuellen Marktlage hervor, daher müsse man sehr vorsichtig sein, diese nicht als generell gültige Ansätze festzulegen.
Herr Bergmann begrüße den sehr guten Aufschlag der CDU, der wunderbar von der Verwaltung aufgegriffen worden sei. Über die Inhalte habe die Fraktion bereits intern diskutiert und sei zum Teil anderer Auffassung. Ehrenamtliches Engagement werde häufig nicht in erster Linie durch junge Menschen und Familien ausgeübt. Es sollten daher nicht nur Tätigkeiten im Rettungsdienst, sondern auch andere ehrenamtliche Tätigkeiten aufgenommen werden. Insgesamt halte die Fraktion den Vergabekatalog für nicht zwingend erforderlich, da aufgrund der aktuellen Marktlage keine allzu hohe Nachfrage nach den Grundstücken zu erwarten sei. Es sei schön, einen Katalog zu haben, die Inhalte erachte die Fraktion zum aktuellen Zeitpunkt jedoch als nicht so wichtig. Bezüglich der Kinderermäßigung wolle Herr Bergmann anregen, dass diese mit einer zunehmenden Zahl an Kindern nicht geringer werden sollte. Auch beim zweiten und dritten Kind wäre eine weitere Ermäßigung um 10€ pro Quadratmeter wünschenswert. Der finanzielle Aufwand für ein Einfamilienhaus liege heute bei ca. 550.000 – 600.000 €. Herr Bergmann erkundigt sich daher, ob es möglich sei, die Grundstücksaufteilung von 74 Einfamilienhausgrundstücken und ca. 17 Reihenhausgrundstücken noch einmal anzupassen. Aufgrund der Marktlage wären kleinere Grundstücke für viele Nottulner attraktiver und es würden breitere Teile der Bevölkerung angesprochen. Da es in Nottuln einige neue Arbeitgeber gebe, begrüße er es, eine hauptberufliche Tätigkeit in Nottuln durch eine Bepunktung zu honorieren.
Herr Walter befürwortet die vorliegende Grundlage der CDU, die eine gute Orientierung bietet. Es sollte zudem festgelegt werden, dass ein Grunderwerb zu Spekulationszwecken ausgeschlossen werde, um somit Weiterveräußerungen oder auch die Bevorratung von Grundstücken für folgende Generationen verhindern zu können.
Herr Dr. Thönnes erachtet den Einwand von Herrn Zbick, den Kriterienkatalog in der vorliegenden Form zunächst ausschließlich für das Wohngebiet Südlich Lerchenhain zu verwenden als sehr wichtig, da sich Vermarktungssituationen ändern können. Die Vorlage ist für die Projektentwicklungsgesellschaft vorbereitet worden, sodass er diese heute gerne beschließen würde. Gerne kann eine erweiterte Betrachtung des ehrenamtlichen Engagements aufgenommen werden. Zwar ist es richtig, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht von Jedem geleistet werden kann, dennoch wolle man Anreize setzen und jüngere, bauwillige Personen zur Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten motivieren. Zudem plädiert Herr Dr. Thönnes dafür, die Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen in der Gemeinde Nottuln in den Vergabekriterien zu belassen. Seitens der Verwaltung gibt es intensive Gespräche mit Arbeitgebern, die Errichtung von Wohnraum für Arbeitnehmer zu unterstützen. Neben einer guten Bezahlung sind zunehmend auch andere Faktoren wie die Vermittlung von Wohnraum wichtige Aspekte für Arbeitnehmer, sich an einem Ort nieder zu lassen.
Herr Zbick greift den Vorschlag von Herrn Walter zur Verhinderung von Spekulationen auf und betont, dass dieser Aspekt zwingend zu berücksichtigen sei.
Frau Breuksch erläutert, dass derzeit bereits Kaufverträge vorabgestimmt werden und die Verhinderung von Spekulationen hier geregelt wird. Beispielweise wird vertraglich vereinbart, dass eine Bebauung spätestens 5 Jahre nach Grunderwerb erfolgen muss. Auch der Verwaltung ist es wichtig, den Kauf mehrerer Grundstücke durch Einzelne zu unterbinden.
Herr Rulle fasst zusammen, dass in vielen Punkten bereits fraktionenübergreifende Einigkeit bestehe. Auf Rückfrage durch Herrn Rulle erläutert Herr van Stein, dass er bei seiner Auffassung bleibe, jedoch keinen Antrag stellen werde. Er könne sich den vorherigen Argumentationen, auch bezgl. des Ehrenamtes anschließen.
Herr Rulle weist darauf hin, dass die Anmerkung zur Kinderermäßigung durch Herrn Bergmann noch nicht geklärt sei. Herr Dammann erläutert daraufhin, dass der Beschlussvorschlag keine Kaufpreise aufgreife und in der heutigen Sitzung noch nicht darüber entschieden werde.
Herr Dr. Thönnes ergänzt, dass man diesbezüglich auch vorsichtig sein müsse, da auch die Haushaltslage der Gemeinde berücksichtigt werden muss. Wichtig ist es, am Ende schwarze Zahlen mit der Baugebietsentwicklung zu erzielen. Dies ist aber nicht Gegenstand der heutigen Sitzung.
Herr Rulle fasst zusammen, dass der Beschluss ausschließlich für das Baugebiet Südlich Lerchenhain gelte. Durch geringe Abweichungen im Bereich Ehrenamt lautet der angepasste Beschlussvorschlag wie folgt:
„Die Projektentwicklungsgesellschaft Südlich Lerchenhain wird beauftragt, gemäß Anlage 1 – mit einer Anpassung des Kriteriums Ehrenamt – eine Vergaberichtlinie mit Punktemodell für die Vergabe von Baugrundstücken zu erstellen und infolge umzusetzen. Gemäß Anlage 2 soll das Baugebiet in 2 unterschiedliche Wertzonen eingeteilt werden.“
Frau Breuksch fügt hinzu, dass sich die Verwaltung über den Bereich Ehrenamt bereits viele Gedanken gemacht hat, entsprechende Tätigkeiten jedoch auch nachweisbar sein müssen. Herr Dr. Thönnes weist auf eine Vorlage zur Ehrenamtskarte hin, auf die in Teilen gut zugegriffen werden kann.
Herr Rulle lässt über den angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Projektentwicklungsgesellschaft Südlich Lerchenhain wird beauftragt, gemäß Anlage 1 – mit einer Anpassung des Kriteriums Ehrenamt – eine Vergaberichtlinie mit Punktemodell für die Vergabe von Baugrundstücken zu erstellen und infolge umzusetzen. Gemäß Anlage 2 soll das Baugebiet in 2 unterschiedliche Wertzonen eingeteilt werden.
