Für das beauftragte Büro energielenker führen Herr Meyer und Frau Kopitz durch die Präsentation.
Herr Walter fragt im Anschluss, was konkret für den Nottulner Bürger aus den erarbeiteten Ergebnissen herauskommen würde. Frau Kopitz antwortet, dass anhand der Karten Hausbesitzer:innen ablesen können, ob sich die eigene Immobilie innerhalb des Geltungsbereiches des erarbeiteten Konzeptes befindet. Eine konkrete Planung für einzelne Immobilien sieht das Konzept nicht vor, dort setzt die technische Wärmeplanung an. Wichtig ist es, dass eine Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt, damit die erarbeiteten Ergebnisse sich den weiteren Entwicklungen anpassen können.
Herr Dr. Schliermann fragt, ob die Potentialanalyse auch eine Prüfung enthält, ob die vorhandenen Stromnetze ausreichend sind, wenn ein:e Hausbesitzer:in plant eine neue Wärmepumpe errichten zu wollen. Frau Kopitz antwortet, dass die Stromnetzentwicklung eines der Kernprobleme darstellt. Herr Meyer ergänzt, dass die Netzbetreiber in der Akteursbeteiligung mit eingebunden sind und sie bestrebt sind, dass eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden kann.
Herr Steimann fragt, nach welchen Kriterien die Fokusgebiete ausgewählt werden. Frau Kopitz antwortet, dass dies eine komplexe Bewertung voraussetzen würde. Z.B. bestehe bei älteren Gebäuden regelmäßig ein hoher Sanierungsbedarf. Gleichzeitig beinhalten ältere Gebäude auch ein hohes Potential für Einsparungen, da dort ein hoher Energiebedarf zu vermuten ist. Ein hoher Energiebedarf kann allerdings auch darin begründet sein, dass auf relativ engem Raum sehr viele Menschen leben. Bei der Auswahl von zwei oder drei Fokusgebieten ist eine Unterstützung durch die örtlichen Akteure in einem Workshop unablässig, da diese die örtlichen Gegebenheiten am besten bewerten können.
Herr Rulle fragt, ob eine Nutzung von Geothermie bei der Betrachtung Berücksichtigung gefunden hat. Herr Meyer antwortet, dass zur Nutzung von Geothermie Potentialstudien erarbeitet würden. Die Ergebnisse hieraus liegen noch nicht vor. Sobald die Ergebnisse vorliegen, würden diese bei der Potentialbewertung mit aufgenommen.
Frau Breuksch berichtet, dass die Bezirksregierung in einer Informationsveranstaltung mitgeteilt habe, dass eine Nutzung von Tiefengeothermie sehr kostenintensiv sei. Dementsprechend ist fraglich, ob die Nutzung von Tiefengeothermie für Nottuln machbar sein könnte. Sofern gewünscht könne zur nächsten Sitzung Herr Schäfer vom Geologischen Institut eingeladen werden.
Frau Dr. Diekmann fragt, ob weitergehende Potentiale in Nottuln nutzbar seien. So nutze die Stadt Münster die Abwärme aus den Abwässern. Frau Kopitz berichtet, dass die Abwärmepotentiale im Gemeindegebiet Nottuln sich derzeit noch in der Erfassungsphase befinden würden. Geplant ist zunächst, Gespräche mit Industriebetrieben zu führen, die einen hohen Energieeinsatz haben. Dort sind am ehesten Abwärmepotentiale zu vermuten. Die Nutzung der Abwärme aus Abwässern hat ein großes Potential. Wichtig sei es eine fortlaufende Bürgerbeteiligung zu erreichen, derzeit erfolgt dies über die Seite der Gemeinde Nottuln. Auf Wunsch können ggf. auch weitere Informationsplattformen genutzt werden.
Herr Van de Vyle stellt die Frage, wie ein:e Nottulner Bürger:in mit den Ergebnissen aus der kommunalen Wärmeplanung verfahren solle. Angenommen vor 20 Jahren wurde das Haus gebaut, mit einer Gasheizung ausgerüstet und diese ist nun zu ersetzen. Der/die Bürger:in ist nun im Handlungszwang, welche Entscheidung zu treffen ist. Frau Kopitz antwortet, dass die Eignungsprüfungen für die Maßnahmen aktuell laufen. Die Gemeinde kann per Satzung eine Versorgung festsetzen. Dies könnte zum Beispiel auch eine Nahwärmeversorgung mit einem Anschluss- und Benutzungszwang sein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Orientierungsgrundlage, um der Gemeinde zu helfen entsprechende Planungsschritte vorzunehmen.
Frau Dr. Diekmann fordert, dass die Bürger:innen zu informieren seien, dass im September 2024 noch keine klare Aussage vorliege, wie sie sich zu verhalten haben. Frau Kopitz ergänzt, dass die Gemeinde die notwendigen Beschlüsse fassen müsse, ob zum Beispiel ein Nahwärmenetz errichtet werden soll.
Herr Walter fragt, ob die Förderungen für Einzelmaßnahmen der Hausbesitzer:innen von der kommunalen Wärmeplanung abhängig seien. Frau Kopitz antwortet, dass die Fördermöglichkeiten unabhängig von einem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung in Anspruch genommen werden können.
Herr Gausebeck fasst zusammen, dass auf die Gemeinde noch viel Arbeit zukommen wird. Parallel ist zu schauen, was in naher Zukunft zu planen sei. Eine verlässliche Planung für die Bürger:innen sei notwendig, um zu verhindern, dass zum Beispiel aktuell eine Wärmepumpe in einem Haus eingebaut wird, in zum Beispiel drei Jahren dann aber ein Anschluss– und Benutzungszwang an ein Nahwärmenetz erfolgt.
Herr Dr. Thönnes sagt, dass Nottuln bereits frühzeitig in die kommunale Wärmeplanung eingestiegen ist und anderen Kommunen um Jahre voraus ist. Ende September 2024 liegt die Planungsgrundlage vor. Aus dieser sind sinnvolle Maßnahmen abzuleiten und voranzutreiben. Insbesondere bei zukünftigen Neubauentwicklungen sind vorausschauend angepasste Wärmekonzepte zu planen.
Frau Dr. Diekmann bittet den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis zu nehmen.
