Sitzung: 16.04.2024 Ausschuss Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 045/2024
Herr Steimann lobt, dass sehr gut erklärt wurde, warum eine kommunale Stellplatzsatzung für Nottuln nicht sinnvoll sei.
Herr Walter schließt sich dem an und fragt, wie hoch die derzeitigen Ablösebeiträge bemessen seien. Frau Breuksch antwortet, dass nach dem heute zu fassenden Beschluss die Ablösesatzung im nächsten Sitzungslauf mit angepasst werden soll. Die derzeit gültige Satzung basiert auf das Jahr 2010 und sollte aus Sicht der Verwaltung angepasst werden.
Herr Gausebeck sagt, dass er Ablösezahlungen sehr kritisch sehen würde. Wenn im Ortskern eine Immobilie mit zehn oder zwanzig Stellplätzen errichtet werden sollte und diese würden abgelöst, dann führe dies zu einer deutlichen Verschärfung der derzeitigen Parkraumsituation. Eine Ablöse würde sich für einen Investor immer rechnen. Aus dem Grunde müssen die Ablösebeiträge schmerzhaft hoch sein. Frau Breuksch antwortet, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Ablöse geben würde. Insofern kann die Gemeinde jeweils individuell entscheiden, ob sie einer Anfrage positiv begegnen möchte oder nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nottuln verzichtet auf die Möglichkeit,
eine kommunale Stellplatzsatzung zu erstellen. Es gilt damit weiterhin die
Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
(StellplatzVO NRW).
