Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

1.

Vermietung der Alten Amtmannei

 

 

Der Bürgermeister gibt eine ausführliche Einführung in den Sachverhalt. Im Verlauf seiner Ausführungen fasst er noch einmal zusammen, wie sich das Thema „Alte Amtmannei“ entwickelt hat. Der vorliegende Ratsbeschluss sei durch das Freiwillige Haushaltskonsolidierungskonzept bekräftigt worden. Ein Verkauf oder eine Vermietung soll zur Stabilisierung des Haushaltes dienen, wobei eine Vermietung die bessere Alternative ist. Hier behalte die Gemeinde den Zugriff auf das Gebäude und kann so durch die Wahl des Mieters zur Belebung des Ortskernes beitragen. Hier wäre ein gastronomischer Betrieb eine Bereicherung. Aber auch eine andere Nutzung, z.B. als Galerie oder Atelier, sei denkbar. Die Möglichkeit, die Alte Amtmannei als Tagungszentrum zu nutzen, ist nicht realisierbar, weil hier Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten fehlen. Weiter trägt der Bürgermeister vor, dass ein Marketingkonzept für die Alte Amtmannei immer auf die Kosten-Nutzen-Relation hin überprüft werden muss. Denkbar ist auch eine Stiftung. Hier plant er für den Herbst einen Anlauf. Allerdings seien hier die Kosten sehr hoch. Weiterhin ist es seiner Meinung auch denkbar, das Gebäude zum Teil für die Verwaltung zu nutzen.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen erfolgt eine eingehende Aussprache. Im Verlauf dieser Aussprache diskutieren die Ausschussmitglieder die Vorschläge des Bürgermeisters zur Nutzung der Alten Amtmannei. Es zeigt sich, dass sich der Ausschuss einig ist, die finanzielle Belastung durch das Gebäude auf „Null“ zu fahren, um den Haushalt zu entlasten. Weiter soll einer Vermietung dem Vorzug gegenüber einem Verkauf gegeben werden, weil dadurch das Gebäude den Bürgerinnen und Bürgern erhalten bleibt. Auch soll geprüft werden, ob das finanzielle Ziel auch durch bürgerschaftliches Engagement erreicht werden kann. Auch soll das Marketing verbessert werden, um eine bessere Auslastung und Einnahmeerhöhung zu erreichen. Die Verwaltung sagt zu, ein Raumkonzept vorzulegen, in dem nach dem Prinzip der „kurzen Wege/niedrige Kosten“ auch die Alte Amtmannei eingebunden werden soll.

 

 

 

Zum Abschluss der Aussprache fasst der Bürgermeister das Ergebnis nochmals zusammen:

 

1. Reduzierung der laufenden Kosten auf Null.

2. Das Gebäude soll nach Möglichkeit nicht verkauft werden.

3. Einer Vermietung soll Vorrang eingeräumt werden.

4. Eine Bewirtschaftung der Alten Amtmannei durch die Bürgerschaft hätte Priorität

5. Die Nutzung durch die Verwaltung soll geprüft werden

 

 

Der Bürgermeister erklärt, dass hierzu ein Beschluss nicht erforderlich sei, weil es sich um einen Auftrag an die Verwaltung handelt. Dem stimmt der Ausschuss zu.