Sitzung: 20.12.2005 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
7.6 |
Entwicklung des Einzelhandels; hier: Festlegung von
Siedlungsschwerpunkten sowie Ausnahmen von der erlassenen Veränderungssperre
für den vorderen Teil des Gebäudes Oststraße 2/4 Vorlage 353/2005 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12
beigefügt.
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und schlägt
vor, die Vorlage in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen zu verweisen.
Es folgt eine ausführliche Aussprache, der sich eine
Sitzungsunterbrechung von 20.43 Uhr bis 20.52 Uhr anschließt.
Nach einer weiteren Aussprache lässt der Bürgermeister
darüber abstimmen, die Punkte 1 bis 3 aus dem Beschlussvorschlag (siehe
nachfolgend) der Vorlage in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen zu verweisen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Siedlungsschwerpunkt 1 erfasst die Heriburgstraße (einschließlich Rhodeplatz),
die Daruper Straße (von Heriburgstraße – Martin-Luther-Straße), die
Martin-Luther-Straße und Pastor-Hoffmann-Straße (bis zur evangelischen Kirche),
die Nordostseite der Dülmener Straße von K u. K bis Potthoff, die
von-der-Reck-Straße bis Schlaunstraße, die Schlaunstraße bis Stiftsplatz, die
Straße Kirchplatz bis zur Heriburgstraße.
Dieses Gebiet wird als Siedlungsschwerpunkt 1 im Ortsteil Nottuln festgesetzt.
2.
Der Siedlungsschwerpunkt
2 erstreckt sich vom Kreisel Mauritzstraße / Appelhülsener Straße
(einschließlich der nördlich hiervon gelegenen Grundstücke) entlang den
südwestlich der Appelhülsener Straße gelegenen Grundstücken bis zum Kreisel
Appelhülsener Straße / Bodelschwinghstraße (einschl. Bodelschwinghstraße 38),
der Oststraße (einschl. Teilbereich Oststraße 2-4), entlang den nordöstlich der
Appelhülsener Straße gelegenen Grundstücken bis zur Einmündung Schapdettener Straße / Grundstück Schapdettener Straße
1.
Dieses Gebiet wird als Siedlungsschwerpunkt 2
im Ortsteil Nottuln festgesetzt.
3. Für den vorderen Teil des Gebäudes Oststraße
2-4 werden folgende Ausnahmen von der erlassenen
Veränderungssperre befürwortet:
1. |
Errichtung eines Textildiscounters mit einer
Verkaufsfläche von 480 m² einschl. baulicher Erweiterungen in südlicher und
westlicher Richtung |
2. |
Erweiterung eines Schuhgeschäftes um 50 m²
Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung um 3 m in westlicher Richtung |
3. |
Erweiterung eines Modemarktes um 35 m²
Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung von 3 m in Richtung Westen |
Diesen Vorschlag lehnt der Rat einstimmig ab.
Anschließend fasst der Rat zu diesem TOP folgenden weiteren
Beschluss:
Beschluss:
Die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zur
Beratung in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
verwiesen.
Abstimmungsergebnis: |
|
einstimmig
angenommen |
Anschließend fasst der Rat nach einer kurzen Aussprache
folgenden Beschluss:
Beschluss:
Für den vorderen Teil des Gebäudes
Oststraße 2-4 werden folgende Ausnahmen von der erlassenen Veränderungssperre
befürwortet:
1. |
Errichtung eines
Textildiscounters mit einer Verkaufsfläche von 480 m² einschl. baulicher
Erweiterungen in südlicher und westlicher Richtung |
2. |
Erweiterung eines Schuhgeschäftes
um 50 m² Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung um 3 m in westlicher
Richtung |
3. |
Erweiterung eines Modemarktes um
35 m² Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung von 3 m in Richtung
Westen |
Abstimmungsergebnis: |
|
einstimmig
angenommen |