Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

7.6

 

Entwicklung des Einzelhandels;

hier: Festlegung von Siedlungsschwerpunkten sowie Ausnahmen von der erlassenen Veränderungssperre für den vorderen Teil des Gebäudes Oststraße 2/4

Vorlage 353/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und schlägt vor, die Vorlage in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zu verweisen.

 

Es folgt eine ausführliche Aussprache, der sich eine Sitzungsunterbrechung von 20.43 Uhr bis 20.52 Uhr anschließt.

 

Nach einer weiteren Aussprache lässt der Bürgermeister darüber abstimmen, die Punkte 1 bis 3 aus dem Beschlussvorschlag (siehe nachfolgend) der Vorlage in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zu verweisen.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Der Siedlungsschwerpunkt 1 erfasst die Heriburgstraße (einschließlich Rhodeplatz), die Daruper Straße (von Heriburgstraße – Martin-Luther-Straße), die Martin-Luther-Straße und Pastor-Hoffmann-Straße (bis zur evangelischen Kirche), die Nordostseite der Dülmener Straße von K u. K bis Potthoff, die von-der-Reck-Straße bis Schlaunstraße, die Schlaunstraße bis Stiftsplatz, die Straße Kirchplatz bis zur Heriburgstraße.
Dieses Gebiet wird als Siedlungsschwerpunkt 1 im Ortsteil Nottuln festgesetzt.

2.    Der Siedlungsschwerpunkt 2 erstreckt sich vom Kreisel Mauritzstraße / Appelhülsener Straße (einschließlich der nördlich hiervon gelegenen Grundstücke) entlang den südwestlich der Appelhülsener Straße gelegenen Grundstücken bis zum Kreisel Appelhülsener Straße / Bodelschwinghstraße (einschl. Bodelschwinghstraße 38), der Oststraße (einschl. Teilbereich Oststraße 2-4), entlang den nordöstlich der Appelhülsener Straße gelegenen Grundstücken bis zur  Einmündung Schapdettener Straße / Grundstück Schapdettener Straße 1.

      Dieses Gebiet wird als Siedlungsschwerpunkt 2 im Ortsteil Nottuln festgesetzt.

 

3.  Für den vorderen Teil des Gebäudes Oststraße 2-4 werden folgende Ausnahmen von der erlassenen

      Veränderungssperre befürwortet:

 

1.

Errichtung eines Textildiscounters mit einer Verkaufsfläche von 480 m² einschl. baulicher Erweiterungen in südlicher und westlicher Richtung

2.

Erweiterung eines Schuhgeschäftes um 50 m² Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung um 3 m in westlicher Richtung

3.

Erweiterung eines Modemarktes um 35 m² Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung von 3 m in Richtung Westen

 

Diesen Vorschlag lehnt der Rat einstimmig ab.

 

Anschließend fasst der Rat zu diesem TOP folgenden weiteren Beschluss:

 

Beschluss:

Die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zur Beratung in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

 

 

Anschließend fasst der Rat nach einer kurzen Aussprache folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Für den vorderen Teil des Gebäudes Oststraße 2-4 werden folgende Ausnahmen von der erlassenen Veränderungssperre befürwortet:

1.

Errichtung eines Textildiscounters mit einer Verkaufsfläche von 480 m² einschl. baulicher Erweiterungen in südlicher und westlicher Richtung

2.

Erweiterung eines Schuhgeschäftes um 50 m² Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung um 3 m in westlicher Richtung

3.

Erweiterung eines Modemarktes um 35 m² Verkaufsfläche einschl. baulicher Erweiterung von 3 m in Richtung Westen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen