Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

4.

Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

 

Während des Tagesordnungspunktes „Fragestunde“ werden keine mündlichen Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern an den Bürgermeister bzw. an die Ratsmitglieder gestellt.