Wortmeldungen liegen nicht vor.


Beschluss:

Zu 1)        Die Entwicklung 2021 wird zur Kenntnis genommen

Zu 2)        Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2022 wird zur Kenntnis genommen

Zu 3)        Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert