Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss:
Zu 1) Die Entwicklung 2021 wird
zur Kenntnis genommen
Zu 2) Die Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren für 2022 wird zur Kenntnis genommen
Zu 3) Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert