Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Ratsherr Dammann bewertet die Arbeit des Tierschutzvereins als wertvoll und den Zuschuss als angemessen. Ansonsten müsse die Gemeinde die Arbeit übernehmen, was kostenmäßig teurer sei. Herr Kohaus weist darauf hin, dass es dazu keine rechtliche Verpflichtung gebe. Die Ratsherren Rulle und Walter sehen ebenfalls die Notwendigkeit dieser Arbeit. Ratsherr Walter regt zudem an, die Tierabgabe gebührenpflichtig zu machen, damit das leichtfertige Abgeben von Tieren unterbunden und das Bewusstsein geschärft werde. In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister auch auf Notlagen hin. Ratsherr Van de Vyle befürwortet das Verteilen des Zuschusses über einige Jahre. Ratsherr Gausebeck unterstreicht, dass es sich um eine Gewissensfrage handle und das Tierwohl im Auge zu behalten sei.


Beschluss:

Der Antrag (Anregung nach § 24 GO NRW) wird angenommen. Die Summe in Höhe von 15.000 Euro wird einmalig gezahlt.