Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Hinweis: Zu Beginn der Sitzung ist der neue Übersichtsplan mit dem von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 08.06.2021 beantragten erweiterten Geltungsbereich verteilt worden (Aufnahme des angrenzenden Wirtschaftsweges Gemarkung Nottuln, Flur 58, Flurstück 15). Dieser Plan steht heute u.a. zur Abstimmung.

Der Bürgermeister erläutert zu dem Brief von Herrn Peter Voß bezüglich der Beisenbusch-Erweiterung, der in den Westfälischen Nachrichten vom 29.06.2021 abgedruckt sei, dass Herr Voß bereits eine schriftliche Rückmeldung zu seiner Eingabe erhalten habe.

Ratsherr Van de Vyle verdeutlicht, dass es sich um eine große Fläche handele, die pro neu entstehendem Arbeitsplatz 600 qm betrage. Dieses Projekt sei somit ressourcentechnisch und ökonomisch eine Katastrophe. Weiterhin sei nicht mit Gewerbesteuerzahlungen in den nächsten zehn Jahren zu rechnen. „An diesem Projekt verheben wir uns deutlich“, gibt Ratsherr Van de Vyle zu bedenken.

Ratsherr Danziger ist über die Gewerbeansiedlung erfreut und betont, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nur um den Aufstellungsbeschluss gehe. Er weist auf den Geschäftsbericht der Firma Agravis hin, aus dem anhand der Jahresergebnisse zu entnehmen sei, dass hohe Gewerbesteuerzahlungen nicht erwartet werden können. Ferner müsse die Gemeinde Leistungen erbringen, wie z.B. Investitionen für die Infrastruktur. Er sehe einen erkennbaren Vorteil lediglich in dem Kauf des Flächenteils. Vor diesem Hintergrund werde sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten.

Ratsherr Rulle macht deutlich, dass zu diesem Projekt noch einige Fragestellungen, wie z. B. zur Umwelt und zum Verkehr, geprüft werden müssen. Bezüglich eines möglichen Kreisverkehrs schlägt er Gespräche mit Straßen.NRW vor. Ebenso sollen Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle bedacht werden. Der Prüfungsprozess müsse weiter angestoßen werden, um Chancen analysieren zu können.

Ratsherr Walter bekräftigt, dass jede weitere Gewerbefläche ein Gewinn und eine große Chance für die Gemeinde Nottuln darstelle. Bei einer Gewerbeansiedlung können andere Firmen nachziehen. Nicht nur die Gewerbesteuer dürfe im Fokus stehen, sondern auch die zusätzliche Kaufkraft der Arbeitnehmer. Der Weg „Ansiedlung von Gewerbe“, den wir wollen, könne nicht sofort wieder gestoppt werden.

Ratsherr Dammann weist darauf hin, dass heute lediglich über den Aufstellungsbeschluss abgestimmt werde. Falls mit dem Vorhaben für die Gemeinde Nottuln und ihre Bürger ein Verlust verbunden sein sollte, könne das Verfahren auch grundsätzlich wieder eingestellt werden. Die Firma Agravis sei jedoch groß und habe die Standortwahl. Insofern dürfe das Buch nicht sofort wieder geschlossen werden.

Ratsherr Danziger befürchtet eine Belastung der Gemeindestraßen durch den zunehmenden LKW-Verkehr. Er möchte das Projekt nicht verhindern. Der Aufstellungsbeschluss könne erst dann gefasst werden, wenn genügend Informationen vorliegen.

Ratsherr Bogus appelliert an das Gremium, höherwertiges Gewerbe anzusiedeln. Das Projekt mit der Firma Agravis sei nicht höherwertig, da große Flächen versiegelt werden müssen.

Der Bürgermeister macht deutlich, dass er bezüglich des Vorhabens von der Firma Agravis angesprochen worden sei. Man befinde sich noch ganz am Anfang, um alle angesprochenen Themen zu klären. Er stehe hinter dem Verfahren. Es sei schwierig, selbst Flächen zu kaufen. Diesbezüglich habe er in den letzten acht Monaten viele Gespräche geführt. Für die Gemeinde Nottuln sehe er mit der Gewerbeansiedlung insgesamt positive Effekte. An Ratsherrn Danziger gerichtet, seien nicht alle Fragen, wie z.B. die voraussichtliche Entwicklung der Gewerbesteuer des Unternehmens, zum jetzigen Zeitpunkt zu beantworten. Ergänzend fügt der Bürgermeister hinzu, dass insbesondere die Gemeindestraßen durch den LKW-Verkehr nicht belastet werden. Alle Auswirkungen auf das Klima und Emissionen werden am Ende bewertet, um dann festzustellen, ob ein gutes Projekt vorliegt.

 


Beschluss:

Ein Verfahren zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Beisenbusch II“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Beisenbusch II“ wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im Parallelverfahren eingeleitet.