Beschluss: einstimmig angenommen

Ohne Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.    Unter § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln wird ein § 6 a) mit dem folgenden Inhalt eingefügt:

 

„(1) Der öffentliche Teil der Ratssitzung wird bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Einwilligungen (s. hierzu Absatz 2) grundsätzlich per Stream öffentlich im Internet in
Bild und Ton übertragen.

 

(2) Eine Übertragung der Redebeiträge eines Ratsmitgliedes im Internet setzt dessen vorheriges Einverständnis voraus. Liegt dies im Einzelfall zu Beginn der Sitzung nicht oder im Laufe der Sitzung nicht mehr vor, so ist das Streaming für die Redebeiträge dieses Ratsmitgliedes auszusetzen. Die Erklärung eines jeden Ratsmitgliedes, ob es mit einem Live-Streaming in dem in Absatz 1 dargelegten Umfang einverstanden ist, soll schriftlich zum Beginn einer jeden Wahlperiode abgegeben werden; erstmalig nach Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung. Personen, die während der laufenden Wahlperiode die Ratsmitgliedschaft erlangen, sollen die Erklärung vor ihrer ersten Sitzungsteilnahme abgeben. Gibt ein Ratsmitglied eine solche Erklärung nicht ab, so ist dies als fehlende Einwilligung zu werten. Die Einverständniserklärung kann jederzeit, auch während einer laufenden Ratssitzung, frei widerrufen werden. Der Widerruf bedarf grundsätzlich der Schriftform. In laufenden Ratssitzungen kann der Widerruf hingegen auch zu Protokoll erfolgen. Er ist gegenüber dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin bzw. gegenüber der Sitzungsleitung zu erklären. Soweit Dritte (bspw. Mitarbeiter der Verwaltung, Gäste) im Rat das Wort erteilt bekommen sollen, gelten die Regelungen für Ratsmitglieder entsprechend.

 

(3) Sofern nicht sichergestellt werden kann, dass eine Übertragung des Zuschauer-bereiches ausgeschlossen werden kann, sind Einverständniserklärungen von jeder Zuschauerin bzw. jedem Zuschauer einzuholen. Eine eventuelle „Einwohnerfragestunde“ wird nicht übertragen.

 

(4) Es erfolgt keine Übertragung per Stream bzw. bei Sitzungsunterbrechungen und Wahlhandlungen mit verdecktem Stimmzettel.

 

(5) Erfolgt eine Unterbrechung des Streams, soll dies im Rahmen der Übertragung als "Unterbrechung" bzw. "Tagungspause" gekennzeichnet werden, ohne dass eine Weiterübertragung von Bild und Ton erfolgt.

 

(6) Sollte der Verwaltung bekannt werden, dass Dritte einen Mitschnitt einer Ratssitzung gefertigt haben und ihn in irgendeiner Form öffentlich machen oder verwenden, so geht sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dagegen vor.“

 

2.    In § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln werden hinter dem Wort „dürfen“ folgende Worte eingefügt: „… unbeschadet der Regelungen des § 6 a)…“

 


Abstimmungsergebnis: