Beschluss: einstimmig angenommen

Es erfolgt eine kurze Aussprache über die erarbeiteten Kulturförderrichtlinien.

Herr Markus Wrobel gibt zu den Förderrichtlinien einen redaktionellen Hinweis, der lt. Frau Jockisch leider keine Berücksichtigung aus rechtlicher Sicht finden könne.

Der Ausschuss lobt die Änderungen in den Förderrichtlinien, dass die Anträge jetzt ganzjährig gestellt werden können.

Auch die Anmerkung der UBG nach Unterscheidung des Wesens der Antragstellung (ob gemeinnütziger Verein oder Schulen oder Kindergärten) wird von Frau Lea Jockisch mit dem Hinweis beantwortet, dass die Kulturförderrichtlinien es vorsehen, dass alle einen Antrag auf Förderung stellen können.

Ein Denkanstoß wird seitens der Grünen gegeben, dass der Passus im §5 „gemeinnützig“ und „nicht gewerblich“ geändert werden sollte. Hier stellt Frau Jockisch fest, dass lediglich der Passus „gemeinnützig“ gestrichen wurde, damit auch Einzelpersonen Anträge stellen können. Die Formulierung „nicht gewerblich“ bleibt bestehen und muss im Einzelfall geprüft werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt empfiehlt, die Änderung der Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln in der vorliegenden Form zu beschließen.


Abstimmungsergebnis: