Sitzung: 23.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11, Enthaltungen: 0
Vorlage: 031/2021
Herr Kohaus erläutert den
Sachverhalt. Er informiert, dass es am Ende der Woche eine neue
Corona-Schutzverordnung geben soll, die eventuell Aussagen zu den Testungen an
den Schulen beinhalten werde. Weiterhin weist er darauf hin, dass es für die
Gemeinde als Akteur neben Bund, Land, Kreis, Apotheken und anderen
Hilfsorganisationen schwierig sei, die eigenen Angebote mit den bereits
bestehenden Maßnahmen abzugleichen.
Ratsherr Van de Vyle sieht die Komplexität und das Koordinierungsproblem. Da
das Vertrauen der Bürger in den Staat immer mehr verliere, sei es eine
herausragende Leistung seitens der Gemeinde zusätzliche Leistungen anzubieten.
Ratsherr Dammann bewertet eine zusätzliche Regelung für Nottuln als nicht
nützlich. Es besser machen zu können als andere werde er nicht bestätigen.
Zudem habe die Verwaltung neben Corona auch noch weitere Aufgaben zu
bewältigen.
Ratsherr Rulle sieht das Problem in den nicht genügend vorhandenen Tests. Wenn
eine ausreichende Menge zur Verfügung stehe, werde das bestehende System
funktionieren. Insofern sei das Schaffen einer weiteren Ebene innerhalb des
Systems nicht sinnvoll. Dadurch werde das Durcheinander noch erhöht, so
Ratsherr Walter. Weiterhin hebt er die Gefahr hervor, wenn die Gemeinde die
Versprechen nicht einhalten könne.
Ratsherr Danziger weist auf die finanziellen Auswirkungen für die Beschaffung
der notwendigen Tests an den Kindergärten und Schulen hin.
Der Bürgermeister informiert, dass das DRK bereit sei, mehr Tests anzubieten.
Kapazitäten seien noch vorhanden.
Nach der Beratung modifiziert Ratsherr Van de Vyle den Beschlussvorschlag wie
folgt:
Beschluss:
Die Gemeinde Nottuln
erweitert ihr Testangebot über die Alte Amtmannei und die Apotheke Frie hinaus
so, dass alle Schülerinnen und Schüler und Kinder der Kindergärten und
Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer sich insgesamt zweimal
pro Woche testen lassen können. Sobald das Land und der Bund die Testungen
garantieren können, entfällt das Testangebot der Gemeinde. Es werden
Selbsttests gekauft und eingesetzt sowie die Standorte ausgedehnt.