Beschluss: einstimmig angenommen

Ratsherr Dammann weist auf die marode Brücke hin. Der Neubau dieser Brücke müsse zunächst realisiert werden. Ratsherr Rulle unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit, den 4. Bauabschnitt wegen des Brückenneubaus vorzuziehen. Da bestehe dringender Handlungsbedarf. Zwei Bauabschnitte können nicht gleichzeitig realisiert werden. Die Ratsherren Van de Vyle, Danziger und Walter begrüßen die Reihenfolge der Bauabschnitte. Herr Krüger informiert, dass die Baugrunduntersuchung erfolgt und die Entwurfsplanung bereits weit fortgeschritten seien. Weiterhin seien mit der Unteren Wasserbehörde wegen der Genehmigung der Brücke Gespräche geführt worden. Ende Herbst werden konkrete Zahlen vorliegen. Haushaltsmittel seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in den Haushalt eingestellt worden.

Die vorliegenden Bürgeranregungen gem. § 24 GO vom 20.02.2021 werden abgelehnt.


Beschluss:

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung des 4. Bauabschnitts „barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“ entsprechend der Darstellung in Anlage 1 (Übersicht der Bauabschnitte) weiterzuentwickeln. Die Entwurfsplanung wird dabei entsprechend der Darstellung in Anlage 1 und in dieser Vorlage erweitert bzw. angepasst. Die hieraus entstehenden konkretisierten Planungen werden der Politik zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

2. Die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung der Bauabschnitte des Gesamtkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern“ wird an die akuten Handlungserfordernisse im Bereich Brückenbauwerk Stiftsplatz angepasst: zunächst wird der Bauabschnitt 4.1, dann BA 4.2 und zu einem späteren Zeitpunkt der BA 3 umgesetzt.

3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Antrag auf Städtebaufördermittel für den 4. BA in den hier beschlossenen Abmessungen zum Stichtag 30.09.2021 einzureichen.