Ratsherr Van de Vyle weist darauf hin, dass auf der Fläche auch Wohnbebauung und eventuell Büros berücksichtigt werden sollen. Ratsherr Gausebeck steht zu der Erweiterung des Lebensmittelmarktes, da der Standort zum Einzugsbereich der umliegenden Gemeinden gehöre. Weiterhin schlägt er die Einrichtung öffentlicher Toiletten sowie eine Wohnbebauung auf dem Markt mit einer Fotovoltaikanlage vor. Der Bürgermeister und Herr Sonntag unterstreichen, dass es sich um einen Standort handele, an dem Wohnbebauung weniger attraktiv sei. Ratsherr Rulle unterstützt die Idee mit den Wohnungen, wobei der Investor mitspielen müsse. Dies betreffe auch weitere Vorkehrungen, wie z.B. die Kanalisation, die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens bei Starkregen sowie die Versiegelung weiterer Flächen. All das sei mit dem Investor noch nicht abschließend besprochen worden, so Herr Sonntag.


Beschluss:

Ein Verfahren zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes.