Wegen der epidemischen Lage weist der Bürgermeister auf die künftigen Beratungen hin, die in verschlankter Form stattfinden sollen. Dies betrifft sowohl die Anzahl der beratenden Mitglieder als auch die Vielfalt der Tagesordnungspunkte.
Gem. § 60 GO informiert Herr Kohaus über die Möglichkeit, Entscheidungsbefugnisse des Rates während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Haupt- und Finanzausschuss zu delegieren. Dies funktioniere aber nur dann, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung zustimmen würden. Um die Kompetenzen verlagern zu können, sei von der Verwaltung ein Vordruck für die Abfrage vorbereitet worden. In Anlehnung an die Ladungsfristen der Ausschuss-Sitzungen sei dieses Beschlussformular bis zum 21.01.2021 von jedem Ratsmitglied ausgefüllt und unterschrieben an die Verwaltung zurückzusenden. Eine Ausnahme für Sitzungen kommunaler Gremien bestehe nur dann, wenn diese zwingend bis zum 14.02.2021 stattfinden müssen. Weiterhin unterstreicht Herr Kohaus, dass die Sitzungen der Fachausschüsse keine Beschlusskompetenzen haben und insofern auch nicht zwingend erforderlich seien. Sitzungen auf Kreisebene seien bereits abgesagt worden.
Der Bürgermeister schlägt digitale Gespräche vor, in die die Beigeordnete und er gerne einbezogen werden können. Dies gelte auch fraktionsübergreifend. Ratsherr Hofacker verdeutlicht seine politischen Einschränkungen bei den Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss.

Zu dem Thema „Beseitigung der Eichenprozessionsspinner“ werde die Verwaltung wieder so vorgehen, wie im Vorjahr entschieden worden sei, so Herr Kohaus. Der Einsatz von Bioziden werde nur an den Standorten erfolgen, wo dieser vertretbar und notwendig sei und von dem keine Gefährdung anderer Personen ausgehe. Eine schriftliche Erläuterung werde dem Protokoll beigefügt.

Frau Block berichtet über die Namensgebung der neuen Kita im Baugebiet Nottuln Nord und über die Inbetriebnahme zum Jahresende. Weiterhin informiert sie über das Aussetzen der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule sowie anderen Betreuungsmöglichkeiten für den Monat Januar. Die Kosten werden je zur Hälfte von dem Land und den Kommunen übernommen. Insofern verweist sie auf den bestehende Vorratsbeschluss vom 28.04.2020, Beschlussvorlage 054/2020. Die Ratsmitglieder stimmen diesem Vorgehen zu. Sollte es in den kommenden Monaten weiterhin/erneut zu Schulschließungen kommen, soll dieses Vorgehen weiterhin analog angewandt werden.

Wegen der notwendigen Reduzierung von nicht dringlichen Beratungsgegenständen schlägt der Bürgermeister vor, die Punkte A 4 und A 5.2 aus der Tagesordnung herauszunehmen. Dieser Vorschlag wird von dem Gremium einstimmig angenommen.