Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 


Beschluss:

Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.

Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 Gebrauch zu machen.