Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 36 beigefügt.

Ratsherr Hofacker weist auf die Umwelt- und Entsorgungsaspekte eines Kunstrasenplatzes hin, die nicht ausreichend diskutiert werden. Bei der Entsorgung durch Verbrennung müsse der CO2-Ausstoß bedacht werden. Ratsherr Uphoff macht deutlich, dass beim Schneiden einer natürlichen Rasenfläche auch CO2 entstehe. Ratsherr Steimann erklärt, dass die Nachhaltigkeit genügend berücksichtigt worden sei. Der Bürgermeister verweist auf die Fördermittel. Falls diese weniger als 500 T€ betragen sollten, müssen wegen der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen erneut im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat Gespräche geführt werden.


Beschluss:

  1. Der in dieser Vorlage beschriebenen Variante „Kunstrasenplatz“ wird zugestimmt
  2. Der Sperrvermerk auf die Haushaltsmittel wird aufgehoben.
  3. Es werden 60 T€ als überplanmäßige Auszahlung gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung bereitgestellt.
  4. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Fördermittel für den Umbau des Tennenplatzes in Darup in einen Kunstrasenplatz zu beantragen.
  5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung zu vollenden und den Kunstrasenplatz nach positivem Fördermittelbescheid zu bauen.
  6. Sollten weniger als 500 T€ an Fördermittel bewilligt werden, ist wegen der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der HFA bzw. der Rat erneut zu beteiligen.