Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

1.

Begrüßung und Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Werksausschusses

 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Ausschussmitglieder und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.