1.

 

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen der Gemeinde Nottuln

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.