8.3

 

Widmung von Straßen

hier: Öffentliche Flächen auf dem Franz-Rhode-Platz

Vorlage 115/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss

 

Beschluss:

Die im Sachverhalt genannten Flächen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als öffentliche Wege und Plätze eingestuft.