Sitzung: 12.04.2005 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: einstimmig angenommen
6.1 |
Sozialfonds zur Unterstützung von
Musikschülerinnen und Musikschülern; hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen
vom 31.1.2005 Vorlage 102/2005 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4
beigefügt.
Ratsfrau Bürger begründet den von ihrer Fraktion gestellten
Antrag. Im Anschluss hieran erläutert GOAR Gellenbeck den Sachverhalt und teilt
u.a. mit, dass Mittel aus dem Sozialfonds bislang nur in einem geringen Maße in
Anspruch genommen werden.
In der sich anschließenden Aussprache wird u.a. von Seiten
der Ausschussmitglieder festgestellt, dass eine Entgeltermäßigung letztendlich
nur von demjenigen gewährt werden kann, der die Leistung anbietet. Im weiteren
Verlauf der Aussprache wird die Anregung gegeben, das Bestehen des Sozialfonds
und die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen hieraus nochmals
bekanntzumachen. Es kristallisiert sich heraus, dass die Mehrheit eine
einkommensunabhängige Geschwisterkindermäßigung nicht wünscht.
Aus diesem Grunde wird der Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen mit 2 Ja- und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.
Im weiteren Verlauf der Aussprache regt Ratsherr
Lütkecosmann an zu prüfen, aus welchen Gründen eine Inanspruchnahme des
Sozialfonds bisher nur in einem solch geringen Umfang erfolgt ist. Eine
Zuhörerin trägt vor, dass die Existenz des Sozialfonds bekannt sei. Die
Musikagentur und auch die Musiklehrer/innen würden die Eltern auf eine mögliche Inanspruchnahme von Mitteln aus dem
Sozialfonds hinweisen. Eine Geschwisterermäßigung werde allerdings tatsächlich
nachgefragt.
Nach Abschluss der Aussprache fasst der Ausschuss auf
Vorschlag von Ratsherrn Lütkecosmann folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung evaluiert die
derzeitige Inanspruchnahme des Sozialfonds und leitet daraus eine Konzeption
der Akzeptanzsteigerung ab, die sie dem Ausschuss vorlegt.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |