Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

6.1

 

Sozialfonds zur Unterstützung von Musikschülerinnen und Musikschülern;

hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 31.1.2005

Vorlage 102/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Ratsfrau Bürger begründet den von ihrer Fraktion gestellten Antrag. Im Anschluss hieran erläutert GOAR Gellenbeck den Sachverhalt und teilt u.a. mit, dass Mittel aus dem Sozialfonds bislang nur in einem geringen Maße in Anspruch genommen werden.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird u.a. von Seiten der Ausschussmitglieder festgestellt, dass eine Entgeltermäßigung letztendlich nur von demjenigen gewährt werden kann, der die Leistung anbietet. Im weiteren Verlauf der Aussprache wird die Anregung gegeben, das Bestehen des Sozialfonds und die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen hieraus nochmals bekanntzumachen. Es kristallisiert sich heraus, dass die Mehrheit eine einkommensunabhängige Geschwisterkindermäßigung nicht wünscht.

 

Aus diesem Grunde wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 2 Ja- und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache regt Ratsherr Lütkecosmann an zu prüfen, aus welchen Gründen eine Inanspruchnahme des Sozialfonds bisher nur in einem solch geringen Umfang erfolgt ist. Eine Zuhörerin trägt vor, dass die Existenz des Sozialfonds bekannt sei. Die Musikagentur und auch die Musiklehrer/innen würden die Eltern auf eine  mögliche Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sozialfonds hinweisen. Eine Geschwisterermäßigung werde allerdings tatsächlich nachgefragt.

 

Nach Abschluss der Aussprache fasst der Ausschuss auf Vorschlag von Ratsherrn Lütkecosmann folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung evaluiert die derzeitige Inanspruchnahme des Sozialfonds und leitet daraus eine Konzeption der Akzeptanzsteigerung ab, die sie dem Ausschuss vorlegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen