Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Vorlage 034/2020 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

Die UBG erläutert, dass die Gemeindewiese grundsätzlich ein geeigneter Standort sei, jedoch weiterhin gewährleistet sein müsste, dass beispielsweise die Jugendfeuerwehr dort bestimmte Übungen absolvieren könne. Herr Sonntag erklärt, dass dies wahrscheinlich weiterhin möglich sei, da eine Restfläche bleibe.

Die SPD sieht die Notwendigkeit dieser Änderung. Dennoch solle man nicht festschreiben, dass ausschließlich eine Kita an diesem Standort ermöglicht werde, sondern man solle alle gemeindlichen Gebäude als zulässig festsetzen. Herr Sonntag erläutert, dass es bei Gemeinbedarfsflächen eine besondere Zweckbestimmung geben müsse.

Der Ausschussvorsitzende leitet die Abstimmung ein.

 

 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit dem Ziel eingeleitet, auf der Planfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis: