Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 7

Vorlage 005/2019/1 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Herr Sonntag erläutert, dass die Verwaltung den gestellten Arbeitsauftrag, mögliche Erschließungsvarianten zu prüfen, erfüllt hat und nun einen weiteren Arbeitsauftrag benötigt.

Die CDU befürwortet die Entstehung von einem kleinen Baugebiet, kritisiert jedoch die Zufahrt über den bestehenden Weg 354.

Die UBG stellt folgenden Antrag auf Beschlussänderung: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des Sportplatzes“ wird fortgesetzt. Der dazu am 19.03.2019 unter 2. zu VL 005/2019 ergangene Beschluss des Rats wird aufgehoben.

Die SPD kritisiert den Vorschlag der UBG, da der Ausschuss sich bereits mehrfach mit dem Bauleitplanverfahren beschäftigt habe. Man habe jedoch eine Umsetzung des Baugebiets jedes Mal verschoben. Es sei nicht richtig, dass die Anwohner des bestehenden Wohngebiets, über das das Baugebiet Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des Sportplatzes“ erschlossen werden solle, das durch das Baugebiet Nr. 139 entstehende höhere Verkehrsaufkommen kritisiere, da das bestehende Wohngebiet ebenfalls an ein bestehendes Wohngebiet anschlossen wurde.

Die Fraktion ÖLiN erläutert, dass Baugebiete nachhaltig werden müssen. Man müsse Baugebiete schaffen, die möglichst wenig Verkehr produzieren. Sollte dies nicht möglich sein, müsse man auf das jeweilige Baugebiet verzichten.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen befürwortet das Baugebiet, kritisiert jedoch ebenfalls die Zufahrt über den bestehenden Weg. Man müsse erneut Kontakt zu den Eigentümern der Fläche aufnehmen.

Die CDU erläutert, dass sie der SPD überwiegend zustimmt. Jedoch müsse man folgendermaßen vorgehen: Man müsse erstens schauen, ob der Weg Nr. 354 umsetzbar sei. Zweitens müsse ein Grundstück aus dem späteren Baugebiet an die Gemeinde gegeben werden. Drittens müsse es zwei Erschließungen für das Baugebiet geben. Herr Sonntag erläutert dazu, dass die Verwaltung die technische Erschließung über den Weg 354 bisher nicht geprüft habe, weil sie laut Ratsbeschluss diesen Weg nicht prüfen durfte. Dies sei der Grund, warum die Verwaltung die Politik bittet, den Weg in die Planung miteinbeziehen zu dürfen. Zu dem zweiten Punkt erklärt Herr Sonntag, dass eine Gewinnabschöpfung verhandelbar sei, jedoch könne man in dieser Situation niemanden dazu verpflichten, einen Teil seines Eigentums für eine Erschließung bereit zu stellen. Zu der Aussage der Fraktion ÖLiN erklärt Herr Sonntag, dass die Lage des Baugebiets sich für eine Innenentwicklung eigne und aufgrund der verhältnismäßig zentralen Lage in Appelhülsen wenig Verkehr produziert werden würde.

Die SDP weist nochmal daraufhin, dass der in Rede stehende Weg von Seiten der Gemeinde genau für diese Erschließung vorgesehen wurde. Aufgrund der geringen Größe des Baugebiets sei das Verkehrsaufkommen aus Sicht der SPD relativ gering. Zudem verweist die SPD auf die Vorlage 128/2015 und bittet um weitere Berücksichtigung.

Die UBG erläutert, dass das Verkehrsaufkommen gerade während der Bauphase für die Anwohner störend sei. Herr Sonntag verweist auf ein Gespräch mit den Flächeneigentümern, von denen ein Eigentümer eventuell eine Baustraße über sein Grundstück ermögliche. Zudem sei es der Regelfall, dass vorhandene Straßen unter der Bauphase eines neuen Gebiets leiden. 

Ein Anwohner äußert, dass eine Baustellenerschließung über den Weg 354 nicht funktioniere. Herr Krüger erläutert, dass die in der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) vorgeschriebenen 5m für einen Begegnungsverkehr vorhanden sind. Herr Sonntag weist erneut auf das Angebot von einem der Flächeneigentümer hin, eine Baustraße möglicherweise über dessen Grundstück zu führen.

Die SPD wirft die Frage auf, ob ein Ausschussmitglied der CDU befangen sei. Nach kurzer Rücksprache mit Herrn Kohaus wird die Abstimmung vom Ausschussvorsitzenden eingeleitet.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag 2 der Verwaltung abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 5, Enthaltung 3, Nein 9 – mehrheitlich abgelehnt.

Im Anschluss lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag 1 der Verwaltung abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 4, Enthaltung 0, Nein 13 – mehrheitlich abgelehnt.

Als letztes lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag der UBG auf Änderung des Beschlussvorschlages abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 8, Enthaltung 2, Nein 7 – mehrheitlich angenommen.

Frau Mahnke erläutert, dass die Verwaltung erneut auf die Anwohner zugehen werde. Frau Block ergänzt, dass die Politik den Unmut der Verwaltung verstehen müsse, da dieses Bauleitplanverfahren sich in einer Endlosschleife befinde, während es viele Projekte mit Priorität gebe. Bereits erfüllte Arbeitsaufträge erneut zu vergeben – ohne dass sich die Sach- und/oder Rechtslage geändert hätte – sei absolut unnötig.

 

 


Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des Sportplatzes“ wird fortgesetzt. Der dazu am 19.03.2019 unter 2. zu VL 005/2019 ergangene Beschluss des Rats wird aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis: