Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Vorlage 020/2020 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Frau Block erläutert, dass die Gemeindeverwaltung Kontakt zur Bezirksregierung Münster aufgenommen habe. Dabei hat sich ergeben, dass wenn die Gemeinde den Sportverein mit 35% unterstützt und die Bezirksregierung die übrigen 65% im Rahmen der Förderung leisten würde, eine Doppelförderung vorliegen würde. Um dennoch eine Förderung für den Verein zu ermöglichen, wäre eine weitere Option, dass die Gemeinde den Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster stellen und den Umbau selbst durchführen würde, da die Gemeinde Anspruch auf 35% Förderung habe. Borussia Darup habe die betreffenden Unterlagen bereits Frau Block zugesandt, die ein Ingenieurbüro mit der Durchsicht der Unterlagen betraut hat. Wenn diese Option verfolgt werden solle, müsse die Politik die Summe für eine Worst Case Berechnung in den Haushalt 2020 einstellen, damit für den Fall, dass keine Förderung von der Bezirksregierung erfolgt, die Gesamtkosten von der Gemeinde gedeckt sind. Der maximale Förderantrag liege bei 500.000 Euro, sodass eine maximale Gesamtsumme von 770.000 Euro möglich sei. Damit würde bei einer Förderung ein Eigenanteil von 270.000 Euro notwendig werden.

Die FDP spricht sich dafür aus, dass weitere Gespräche mit dem Verein geführt werden, jedoch im Sportstättenkonzept vorgesehen sei, die Plätze nach und nach zu sanieren. Dennoch erkenne die Fraktion die Notwendigkeit, da der Platz in keinem guten Zustand sei.

Frau Block erläutert, dass man die Planung durch ein Ingenieurbüro überprüfen lasse, sodass danach genauere Zahlen vorliegen werden.

Die CDU erkundigt sich, ob der Unterbau des Platzes erneuert werden müsse und ob der Verein erwäge, bestimmte Phasen des Baus in Eigenleistung durchzuführen. Herr Krüger erläutert, dass eine Baugrunduntersuchung vorliege und die Drainage erneuert werden müsse. Zudem stimme das Gefälle des Platzes derzeit nicht und müsse angepasst werden. Er werde die Anregung, dass der Verein bestimmte Leistungen in Eigenarbeit übernehme, aufnehmen.

Der Verein meldet sich zu Wort und stimmt Frau Block und Herrn Krüger zu, dass weitere Gespräche mit einem Ingenieurbüro notwendig seien, da beispielsweise die Information zu der Anpassung des Gefälles erst später aufgekommen sei. Dennoch müsse die Gemeinde bei einer Förderung durch die Bezirksregierung weniger Mittel aufbringen, als bei den übrigen Vereinen aufgewendet wurden. Sofern bestimmte Arbeiten in Eigenleistungen erbracht werden können, sei der Verein gerne bereit dazu.

Die CDU erkundigt sich, ob beispielsweise die Tore in einem guten Zustand seien, sodass man an dieser Stelle Geld für neue Tore sparen könne. Der Verein erläutert, dass die Tore zunächst von einem Fachmann begutachtet werden müssen.

Die UBG äußert, dass man auch über einen Winterrasenplatz nachdenken solle, wenn man eine Gesamterneuerung des jetzigen Tennenplatzes durchführe.

Die SPD merkt an, dass derzeit zu wenige Informationen für eine konkrete Planung vorliegen und die Sanierung des Platzes aufgrund dessen im Haushalt 2020 nicht berücksichtigt werden könne. Die Gemeinde habe im Jahr 2019 auf Fördermittel verzichtet und nun wolle die Politik diese Entscheidung übereilt treffen. Dies könne die SPD nicht nachvollziehen.

Die CDU lobt die Vorgehensweise des Vereins, sich um Fördermittel zu bemühen. Daher schlägt die Fraktion vor, den Betrag bei einem Worst Case Szenario in den Haushalt 2020 aufzunehmen, jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Fördermittel sollen beantragt werden, da unklar sei, ob eine Förderung auch 2021 noch möglich sei. Herr Krüger wendet ein, dass der Sperrvermerk jedoch nicht über die gesamte Summe möglich sei, da die Verwaltung einen Teil der Mittel für Planungskosten benötige.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen befürwortet das Engagement des Vereins, erläutert jedoch, dass viele andere Positionen im Haushalt seien, die Priorität haben. Zudem seien zu viele offene Fragen im Hinblick auf die Höhe der Kosten sowie die Bauherrschaft offen. Die Fraktion erkundigt sich bei der Verwaltung, welche Summe notwendig sei, um im Jahr 2020 eine Planung durchzuführen. Die Verwaltung erläutert, dass ca. 70.000 Euro notwendig seien.

Die Fraktion ÖLiN äußert, dass sie die Sanierung des Platzes hin zu einem Kunstrasenplatz insbesondere aus ökologischen Gründen nicht befürworte.

Die CDU und die UBG befürworten es, zunächst Planungsmittel für das Jahr 2020 einzustellen. Zudem bittet die CDU die Verwaltung um eine Übersicht aller größeren Investitionen im Jahr 2020.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt folgende Beschlussänderung: Im Haushaltsentwurf 2020 werden für die Sanierung des Tennenplatzes Planungskosten in Höhe von 40.000 € eingestellt. Der Ausschussvorsitzende leitet die Abstimmung ein.

 

 


Beschluss:

Im Haushaltsentwurf 2020 werden für die Sanierung des Tennenplatzes Planungskosten in Höhe von 40.000 € eingestellt.

 


Abstimmungsergebnis: