Beschluss: einstimmig angenommen

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

Auf die Rückfrage seitens der Politik erklärt Frau Block, dass die Kämmerei keine Rückstellung für die etwaige Zahlung habe vornehmen können, da zu dem Sachverhalt keine Informationen vorgelegen hätten.


Beschluss:

Der am 20.12.2019 gefasste Dringlichkeitsbeschluss:

 

„Mittel in Höhe von 105.000 € werden außerplanmäßig für die Bedienung eines gerichtlichen Vergleichs mit einem Busunternehmen bereitgestellt.“

 

wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.