Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Auf die Rückfrage seitens der Politik erklärt Frau Block, dass die Kämmerei keine Rückstellung für die etwaige Zahlung habe vornehmen können, da zu dem Sachverhalt keine Informationen vorgelegen hätten.
Beschluss:
Der am 20.12.2019 gefasste
Dringlichkeitsbeschluss:
„Mittel in Höhe von 105.000 € werden
außerplanmäßig für die Bedienung eines gerichtlichen Vergleichs mit einem
Busunternehmen bereitgestellt.“
wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.