Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zum Zweck der Übertragung der Zuständigkeiten für die Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld zu schließen (§§ 1, 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein Westfalen GkG NRW)).