Sitzung: 18.02.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Vorlage: 012/2020
Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt, zum Zweck der Übertragung der Zuständigkeiten
für die Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei nicht
genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit
dem Kreis Coesfeld zu schließen (§§ 1, 23 ff. des Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein Westfalen GkG NRW)).