Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 19 beigefügt.

Die Ratsherren Dammann und Van de Vyle sind sich einig, dass Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung gleichwertig bei Dachbauten zu betrachten sind. Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.    Gemeinbedarfsgebäude, also Gebäude für kommunale Aufgaben mit öffentlichem Zweck, sollen zukünftig bei Sanierung oder Neubau mit einer Dachbegrünung vorgesehen werden, sofern die Gebäude eine Dachschräge unter 15 Grad aufweisen.

2.    Nach § 1 Abs. 3 BauGB hat unsere Kommune Nottuln die Planungshoheit und stellt Bauleitpläne für spätere Bebauungspläne auf. Dachbegrünungen sollen darin als einzuhaltender Standard für zukünftige Planungen integriert werden. Die Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) von Begrünungen in neuen, geänderten und überplanten Bebauungsplänen ist durchaus üblich und für eine nachhaltige Ortsentwicklung zu empfehlen. Dachbegrünungen weisen hinsichtlich der Feinstaubproblematik sehr gute Reinigungseffekte auf. Alternativ können Photovoltaikanlagen auf den Dächern angebracht werden.