Beschluss: einstimmig angenommen

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.

 


Beschluss:

 

Der Elisabeth-Schwarzhaupt-Weg wird wie in der in Anlage 1 rot dargestellten Abgrenzung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße eingestuft.