Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.


Beschluss:

Im Rahmen des Verfahrens zur 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln wird zu den die Windenergie betreffenden Änderungen des Landesentwicklungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen vor der formellen Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gesondert in der Begründung Stellung genommen. Die Frist der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung nach  § 3 Abs. 1 BauGB wird bis zum 28.06.2019 erweitert. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird nicht vor 2020 stattfinden.

 


Abstimmungsergebnis: