Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Vorlage 060/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Winterkamp vom zuständigen Büro wwk wird von Herrn Haase als Gast begrüßt.

Die CDU nimmt zu ihrem Antrag Stellung und bittet mit einer Fortführung des Verfahrens abzuwarten, bis der neue Landesentwicklungsplan (LEP) rechtskräftig ist. Die FDP schließt sich an. 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt das Gutachten von Herrn Winterkamp. Die Fraktion sieht in dem Gutachten eine Planung, um Windenergie in einem angemessenen Rahmen im Gemeindegebiet Nottuln zu entwickeln. Jedoch gebe es keine Eile. Man solle zwar nicht auf eine Änderung des LEP warten, jedoch aber eine längere Frist für die Beteiligung der Bürger setzen.

Die UBG betont, dass es eine zeitnahe Diskussion über die Windenergie im Gemeindegebiet geben solle und aufgrund dessen eine zeitliche Begrenzung bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens gesetzt werden solle.

Der Ausschussvorsitzende betont, dass er den Vorschlägen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen sowie UBG bezüglich einer zeitlichen Befristung bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens folgen würde.

Die Fraktion ÖLiN fordert, dass die Gemeinde Nottuln daran arbeiten müsse, CO2 neutral zu zu werden.  

Die SPD betont, dass die Fraktion sehr stolz ist, Klimagemeinde zu sein und man aufgrund dessen auch die Windenergie fördern müsse. Aufgrund dessen sei die Aussetzung des Verfahrens nicht zu befürworten.

Aufgrund diverser verfahrensrechtlicher Fragen, verweist Herr Sonntag auf die Vorlage 060/2019.

Die SPD erläutert, dass nicht abzusehen sei, ob eine Änderung des Landesentwicklungsplans komme und es aufgrund dessen Aufgabe der Verwaltung und Politik sei, auf der einen Seite der Windenergie Raum zu geben, aber auf der anderen Seite auch die Bedenken der Bürger zu beachten. Es müsse vor allem an die nächste Generation gedacht werden und deswegen jetzt reagiert werden. Die SPD befürwortet die Ausweisung der Konzentrationszonen.

Die CDU befürwortet eine zeitliche Befristung, um den Schapdettenern die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben. Zudem erkundigt sich die CDU nach dem Verfahren einer Normkontrollklage. Herr Sonntag nimmt dazu Stellung.

Die SPD befürwortet ebenfalls eine zeitliche Befristung.

Herr Sonntag betont, dass der jetzige Verfahrensschritt dem Sammeln von Stellungnahmen dient. 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordern eine Verlängerung für die Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Fraktionen beraten über das Setzen des Fristendes.

Herr Kohaus schlägt vor, das ein Zeitpunkt festgelegt werden können, vor dem die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattfinden darf. Frau Mahnke befürwortet dies.  

Herr Haase formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

 


Beschluss:

Im Rahmen des Verfahrens zur 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln wird zu den die Windenergie betreffenden Änderungen des Landesentwicklungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen vor der formellen Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gesondert in der Begründung Stellung genommen. Die Frist der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung nach  § 3 Abs. 1 BauGB wird bis zum 28.06.2019 erweitert. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird nicht vor 2020 stattfinden.


Abstimmungsergebnis: