Frau Block informiert, dass in der nächsten Ratssitzung am 28.05.2019 die Einbringung eines Nachtragshaushaltes anstehe. Inhalt des 1. Nachtragshaushaltes 2019 sei die Baukostensteigerung der Sanierung der Industriestraße, die nach der Auswertung aller Angebote eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von rund 345 T€ darstelle. Da dieser Betrag die in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstgrenze von 250 T€ übersteige, sei somit ein Nachtrag notwendig. Da es sich zurzeit um ein laufendes Vergabeverfahren handele, werde dieses Thema zunächst in dem nichtöffentlichen Sitzungsteil beraten, bevor der Nachtragshaushalt öffentlich beraten werden könne. Frau Block weist darauf hin, dass die vorgegebene Beratungsfolge des Nachtragshaushaltes (Rat 28.05.2019 = Einbringung; HFA 26.06.2019 = Beratung; Rat 09.07.2019 = Beschluss) aus zeitlichen Gründen keine Beratung der Fraktionen vor dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen ermögliche. Es sei daher beabsichtigt, das begleitende Ingenieurbüro bereits zur Ratssitzung am 28.05.2019 einzuladen. Die Bindungsfrist des Anbieters laufe Mitte Juli ab. Da die Sanierung der Industriestraße als eine Investition zu bewerten sei, bestehe keine Ergebnisauswirkung.