Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 044/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt sowie die Präsentation des Ingenieurbüro Gnegel als Anlage 2.

Das Ingenieurbüro Gnegel stellt die überarbeitete Planung zum Umgang mit wild abfließendem Oberflächenwasser vor. Es werden drei Varianten vorgestellt.

Die Fraktion ÖLiN erkundigt sich, ob eine Abstufung der Gesamtmaßnahmen in Variante 3 möglich sei. Herr Diekmann entgegnet, dass es möglich sei, aber die Umsetzung der Variante 3 als Gesamtmaßnahme zu bevorzugen sei.

Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen erfragen, warum ein 20ig-jähriges Regenereignis simuliert wurde und nicht ein 100-jähriges Ereignis. Darauf erwidert Herr Krüger, dass das Netz der Kanalisation ebenfalls auf ein 20ig-jähriges Ereignis ausgelegt ist.

Die CDU möchte in Erfahrung bringen, ob der Grunderwerb in den vorgestellten Kosten eingerechnet ist. Das Ingenieurbüro verneint dies. Die Fraktionen SPD, CDU und UBG betonen, dass die Planungen nicht um jeden Preis zu befürworten seien und die Höhe der Kosten für den Grundstückserwerb bedeutend sei, für eine breitete Zustimmung der Ausschussmitglieder zu dieser freiwilligen Leistung der Gemeinde Nottuln.

Die SPD merkt an, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Maßnahme handle, die Schäden verhindern solle, für die Private haften müssen. Die Wassermassen kämen von einem Grundstück und aufgrund dessen sollten diese Eigentümer die Maßnahme finanzieren. Zudem erkundigt sich die CDU wieso die Maßnahme aus dem Jahr 2017 bisher nicht umgesetzt wurde. Herr Diekmann erläutert, dass im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen in der VL 028/2017 am 22.02.2017 der folgende Beschlussvorschlag gefasst wurde: Die erforderlichen Investitionsmittel werden in Haushalt 2017 aufgenommen und mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Speervermerk wurde am 28.11.2018 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen aufgehoben, sodass die Verwaltung daraufhin die Planung konkretisiert habe.

Die CDU und die FDP begrüßen die heute vorgestellte Planung. Die CDU erkundigt sich, ob die Gemeinde bereits in Verhandlung mit den Eigentümern für einen Grunderwerb stehe. Frau Mahnke entgegne, dass dies erfolgt, sobald die Verwaltung für eine weitere Planung beauftragt wird.

Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen betont, dass eine Lösung gesucht werden müsse. Die Verwaltung solle die Planung konkretisieren. Die Fraktion wünsche sich jedoch eine Simulierung für ein 100-jähriges Regenereignis.

Die UBG fordert eine Gesamtaufstellung der Planungskosten sowie der Grunderwerbs- und Umsetzungskosten.

Die Eigentümerin der betroffenen Fläche meldet sich zu Wort und beschreibt, dass sie die Rechtslage zu Haftungsfragen bereits kenne, weil sie bezüglich dieser Fläche zuvor Gerichtserfahrungen gemacht habe. Eine Haftung würde nur in Frage kommen, wenn eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könne.

Die UBG und die CDU fordern eine Planung für ein neues, arrondierendes Wohngebiet auf der betroffenen Fläche zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen. Frau Mahnke entgegnet, dass dies unrealistisch sei, da die Verwaltung dafür nicht ausreichend Personal habe. Herr Sonntag betont, dass bei einem solchen Wohngebiet vor allem die Erschließungskosten berücksichtigt werden müssen, da aus einer komplizierten und aufwändigen Entwässerung hohe Erschließungsbeiträge resultieren.

Herr Haase stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen bis zur Ausführungsreife vorzubereiten. Der Sperrvermerk vom 22.02.2017 (VL 028/2017) wird aufgehoben. Über die zu erwartenden Baukosten wird die Verwaltung zu gegebener Zeit gesondert informieren.