Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Vorlage 005/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

Herr Sonntag beginnt zunächst mit einer Klarstellung, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 139 „Appelhülsen südlich des Sportplatzes“ am 23.05.2014 vom Rat der Gemeinde Nottuln gefasst wurde.

Die SPD merkt an, dass bei der Entwicklung des Baugebiets ein Teil der Wertschöpfung an die Gemeinde fließen sollte. Die CDU begrüßt diesen Vorschlag, merkt jedoch an, dass die Gemeinde Möglichkeiten prüfen sollte, selbst ein Baugebiet zu entwickeln. Weiterhin wünscht die CDU den Ausstellungsbeschluss dahingehend zu ändern, dass eine Erschließung des Baugebiets nicht über den Weg 354 erfolgen solle. Herr Sonntag erwidert, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss handle und in der Vorlage die Überarbeitung des Entwurfs als Arbeitsauftrag enthalten ist.

Die CDU erkundigt sich, ob die Nutzung des Sportplatzes durch die Entstehung eines neuen Wohngebiets eingeschränkt wird. Herr Sonntag weist darauf hin, dass die heranrückende Wohnbebauung an den Sportplatz im Aufstellungsverfahren geprüft wird. Er betont erneut, dass es sich zunächst um einen Aufstellungsbeschluss handelt, der die Verwaltung beauftragt, weitere Fragen im Verlauf des Aufstellungsverfahrens zu klären.

Die UBG wünscht die Zuwegung zum Baugebiet bereits im Aufstellungsbeschluss festzulegen. Herr Sonntag weist deutlich daraufhin, dass mehrere Zuwegungsmöglichkeiten geprüft werden sollten, bevor eine bestimmte Zuwegung ausgeschlossen wird. Das Aufstellungsverfahren sei dafür da, diese Fragestellungen zu klären.

Die FDP äußert ebenfalls Bedenken bezüglich der heranrückenden Wohnbebauung. Herr Sonntag merkt an, dass für diese Fragestellungen Gutachten im Aufstellungsverfahren eingeholt werden.

Die SPD weist darauf hin, dass der Entwurf auf diese Weise nicht beschlossen werden sollte, jedoch der Aufstellungsbeschluss nicht durch eine Festsetzung der Zuwegung einschränkt werden sollte.

Die UBG spricht sich gegen eine Erschließung über den Weg 354 aus. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bestätigt diese Auffassung und möchte den Beschlussvorschlag dahingehend ändern, dass die Zuwegung über den Weg 354 ausgeschlossen wird. Die CDU befürwortet diese Beschlussänderung.

Ein Anwohner möchte stellvertretend die Sorge der Anwohner übermitteln, dass eine Erschließung über den Weg 354 aufgrund der Beschaffenheit des Zedernwegs nicht möglich sei.


Beschluss:

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen südlich des Sportplatzes“ mit dem Ziel, ein Wohngebiet zu entwickeln, wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den o.g. Bereich wieder aufgenommen bzw. erneut eingeleitet.

Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Erschließungsvarianten für das o.g. Baugebiet zu prüfen. Die Erschließung des Baugebietes soll nicht, wie im Antrag auf Wiederaufnahme gewünscht, über den Weg 354 erfolgen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine mögliche Wertabschöpfung für das o.g. Baugebiet zu prüfen.

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlusspunkte eins und zwei abstimmen. Diese werden mit 17 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.

Nach Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlusspunkt drei abstimmen, der mit fünf Enthaltungen, und 13 Ja-Stimmen angenommen wird.